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So kann’s gehen: Habe ich den Gastgeber beleidigt?

Immer wieder Sonntags fragen Sie Elisabeth Binder

Bei einer großen Feier wies ich den Gastgeber diskret darauf hin, dass ein Gericht des warmen Büfetts kalt geworden war. Es wurde ausgetauscht, am nächsten Tag bedankte ich mich telefonisch für die Einladung. Tage später traf ich den Gastgeber, der mir vorwarf, ich hätte seine Arbeit herabgewürdigt und als nicht zahlender Gast kein Recht, solche Bemerkungen zu machen. Muss ich Einladungen künftig ausschlagen?

Sie sollten sich auf jeden Fall überlegen, ob Sie noch einmal der Einladung eines Gastgebers Folge leisten, der Gäste in „zahlend“ und „nicht zahlend“ unterscheidet. Natürlich haben Sie sich richtig verhalten, wenn Sie den Gastgeber diskret auf ein Missgeschick aufmerksam gemacht haben. Da müsste er eigentlich dankbar sein.

Dass er Ihnen am Folgetag in dem Dankeschön-Telefongespräch noch keine Vorwürfe gemacht hat, lässt allerdings darauf schließen, dass sein Ärger womöglich bewusst geschürt wurde. Vielleicht hat doch jemand gehört, wie Sie ihn auf das kalte Gericht aufmerksam gemacht haben, und hat ihn seinerseits angestachelt, das als herabwürdigend zu empfinden. Kann ja sein, dass Sie selber einen heimlichen Feind auf der Party hatten. Allerdings ist das auch keine wirklich gute Entschuldigung für ein solches Verhalten des Gastgebers. Es ist ja extrem kränkend, wenn man jemandem, der arglos eine Einladung zum Essen angenommen hat, hinterher vorwirft, für dieses Essen nicht bezahlt zu haben. Im Grunde ist es die Aufkündigung einer Freundschaft oder privaten Beziehung.

Davon sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Es wird auch künftig freundlich und richtig sein, Gastgeber auf drohende Missgeschicke unauffällig aufmerksam zu machen. Damit wird auch nichts herabgewürdigt, das ist normaler freundschaftlicher Umgang. Ich vermute mal, dass in Ihrem Fall unausgetragene Spannungen bereits vorher vorhanden waren.

Bitte schicken Sie Ihre Fragen mit der Post (Der Tagesspiegel, „Immer wieder sonntags“, 10876 Berlin) oder mailen Sie diese an:

meinefrage@tagesspiegel.de

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