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Kultur: Steuern: Draußen bleiben

Wer gibt schon gerne Geld ab? Steuern sind ein Ärgernis.

Wer gibt schon gerne Geld ab? Steuern sind ein Ärgernis. Gerechtfertigt sind sie dadurch, dass mit ihnen wichtige Dinge finanziert werden. Jeder hat da seine öffentliche Lieblingsausgabe (Schulen) und seinen privaten Hassposten (Eurofighter). Viele Steuern dienten allerdings bis vor kurzem dazu, sich unliebsame Konkurrenz vom Hals zu halten: zum Beispiel, indem sie Waren aus dem Ausland künstlich verteuerten.

Aber dann kam die EWG/EG/EU mit all ihren netten Abkommen. Jetzt kann man soviel Wein aus Italien mitbringen, wie ins Auto passt. Und wir denken: Zumindest innerhalb der EU existieren diese Schutzzölle und Abgaben für die quasi leibeigenen Bauern nicht mehr.

Aber es gibt Ausnahmen. Eine ist die so genannte "Ausländersteuer", Paragraph 50 a, Absatz 4 im Einkommensteuergesetz. Geradezu visionär hatte 1995 Theo Waigel ganz ohne Diskussion über die deutsche Leitkultur damit eine Art Schutzzoll für deutsche Künstler errichtet. Durch eine bemerkenswerte Änderung des Steuerrechts sorgte er dafür, dass das Engagement von ausländischen Künstlern für deutsche Veranstalter sehr teuer wurde. Ein ausländischer Künstler, der in Deutschland auftritt, schlägt im Gegensatz zu seinen deutschen Kollegen mit 25 Prozent Einkommenssteuer zu Buche, dazu kommen Umsatzsteuer und der Solidaritätszuschlag. Diese Steuer wird von der Behörde als Einnahme behandelt und ihrerseits nochmals besteuert. Die Gesamtsumme ist an das Finanzamt für Körperschaften vor Ort (also in Deutschland) zu zahlen. Steuerschuldner ist der Veranstalter. Wer mit einem Künstler 1000 Mark Honorar vereinbart hat, muss real 1671,20 Mark zahlen - nur bei einem Ausländer. Das will überlegt sein. Da bleibt man lieber im Lande.

Einen kleinen Teil davon kann sich der Veranstalter unter Umständen zurückerkämpfen. Besteht mit dem Land, in dem der Künstler sein Einkommen versteuert, ein Doppelbesteuerungsabkommen, kann er sich die gezahlte Steuer teilweise erstatten lassen - beim Bundesamt für Finanzen in Bonn! Wer glaubt, innerhalb der EU bestünden einheitliche Doppelbesteuerungsabkommen, der irrt. Es gibt sie ausschließlich bilateral, zwischen Deutschland und dem jeweiligen Ausland. Sie sind unterschiedlich alt, verschieden restriktiv und völlig unübersichtlich.

Die "Ausländersteuer" ist eine Kulturaustauschverhinderungssteuer. Sie belastet die Budgets der Veranstalter in schwer kalkulierbarer Höhe, erfordert einen irrwitzigen bürokratischen Aufwand und ist fast nicht fehlerlos zu erbringen. Für Kulturveranstalter, die nicht die Geld - und Personalmittel von Konzertagenturen, Filmfirmen und anderen Großunternehmer aufbieten können, ist sie mörderisch. Denn sie zieht Geld ab, das eigentlich in die Kultur investiert werden sollte. Absurd ist sie dort, wo der steuerfinanzierte Staat Institutionen fördert, damit sie Kultur ermöglichen. Eben diese Institutionen müssen einen Teil eben dieses staatlichen Geldes in Form einer Steuer wieder zurückzahlen, ohne es für seinen eigentlichen Zweck genutzt zu haben.

Der Rat für die Künste, ein Zusammenschluss von großen und kleinen, kommunalen und Off-Kulturveranstaltern in Berlin, hat seine Mitglieder gebeten, ihre Probleme und Erfahrungen mit dieser Steuer mitzuteilen. Alle hatten - durch Fehler in den tückischen Berechnungen - bereits Probleme mit den Finanzämtern und mussten Nachzahlungen in beträchtlicher Höhe aufbringen. Wie soll eine Off - Theaterguppe Steuernachzahlungen finanzieren? Wenn sie können, achten die Veranstalter darauf, die Zahl der ausländischen Künstler an ihren Programmen zu beschränken. Manche können aber nicht: Tanzgruppen sind international, Bezirke pflegen internationale Partnerschaften, die "Werkstatt der Kulturen" in Berlin-Neukölln hat sich den interkulturellen Austausch zur Aufgabe gemacht. In Berlin gibt es zahllose Kulturinitiativen, Vereine, aber auch öffentliche Einrichtungen, die ihre Programme nach Inhalten und nicht nach der "Steuerheimat" der Künstler gestalten. Es ist unfassbar, dass eine Steuer kulturelle Freizügigkeit in einer globalen Welt behindert.

Die Absenkung des Pauschalsteuersatzes auf 20 Prozent, die Monika Griefahn, die Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag, nun vorschlägt und die der scheidende Kulturstaatsminister Michael Naumann noch für das Jahr 2003 auf den Weg bringen möchte, mindert den Schaden der Steuer nicht. Es ist ein rücksichtsvoller Vorschlag - rücksichtsvoll gegenüber der Finanzbehörde. Das Mindeste, was geleistet werden muss, wäre jedoch dies: Veranstalter, die ihre Gelder von der öffentlichen Hand erhalten - als kommunale Einrichtung, als institutionelle Förderung, als Projektzuschuss oder als einmalige Zuwendung - sind grundsätzlich von dieser Steuer zu befreien. Eine Differenzierung im Steuerrecht, die zwischen Spitzensportlern, Fernsehstars und Tanzgruppen in Off-Theatern unterscheiden müsste, wäre ein wichtiger Schritt zu einem Steuerrecht, dass Internationalität belohnt, statt sie zu bestrafen.

Sabine Weissler

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