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Kultur: Streit um Stasi-Akten: Recht eindeutig

Hat der Bund das Recht, der Behörde Marianne Birthlers den Umgang mit den Stasi-Akten vorzuschreiben? Grundsätzlich ja.

Hat der Bund das Recht, der Behörde Marianne Birthlers den Umgang mit den Stasi-Akten vorzuschreiben? Grundsätzlich ja. Die Behörde "Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik" gilt als "Bundesoberbehörde". Sie arbeitet zwar unabhängig von Weisungen der höheren Administration, unterliegt aber der Staatsaufsicht. Die "Dienstaufsicht" hat das Innenministerium, die "Rechtsaufsicht" die gesamte Bundesregierung. Bei der "Rechtsaufsicht" wird geprüft, ob sich die Verwaltungstätigkeit der Behörde im gesetzlichen Rahmen hält. Dazu gehört auch die korrekte Auslegung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes.

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