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Stuttgart: Kulturgüter-Ausschuss auf der Kippe

Der von der SPD geforderte Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag zu dem inzwischen wieder aufgegebenen Verkauf von Kulturgütern droht an der CDU-FDP-Mehrheit zu scheitern.

Stuttgart - Im Kulturgüter-Streit in Baden-Württemberg steht der von der SPD beantragte Untersuchungsausschuss auf der Kippe. Der Ständige Ausschuss des Stuttgarter Landtags erklärte das Vorhaben mit der Stimmenmehrheit von CDU und FDP für "rechtlich unzulässig". Untersuchungsausschüsse seien nur gestattet, wenn abgeschlossene Vorgänge überprüft werden sollen, teilte der Ausschussvorsitzende Winfried Mack (CDU) mit. Diese Voraussetzung sei im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein geplanter Vergleich zwischen der Landesregierung und dem Markgrafenhaus Baden über strittige Eigentumsverhältnisse an Kunstschätzen. Zuletzt war bekannt geworden, dass das Land offenbar einzelne Kunstschätze zurückkaufen wollte, die ihm längst gehören. Die SPD hatte schließlich beantragt, den Umgang der Landesregierung mit Kulturgütern und Landesvermögen von einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufklären zu lassen.

Kein Verkauf von Kulturgütern mehr geplant

Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) wollte ursprünglich Handschriften der Badischen Landesbibliothek veräußern. Das Adelshaus sollte so 70 Millionen Euro für die Sanierung und den Erhalt seines Schlosses Salem erhalten. Im Gegenzug wären Kunstgegenstände, die nach früherer Darstellung der Regierung dem Adelshaus gehören sollen, in Landesbesitz übergegangen, darunter die Markgrafentafel von Hans Baldung Grien. Experten zufolge ging diese aber bereits vor Jahrzehnten in Landesbesitz über. Oettinger verfolgt nach scharfer Kritik an seinen Plänen inzwischen ein alternatives Modell zur Finanzierung des umstrittenen Vergleichs.

Nach Angaben von Mack ist das Parlament nicht befugt, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsprozesse der Regierung einzugreifen. Voraussichtlich am Donnerstag sollen die Abgeordneten über die Stellungnahme des Ständigen Ausschusses befinden. Nach Angaben eines Landtagssprechers reicht eine einfache Mehrheit aus, um den geplanten Untersuchungsausschuss zu Fall zu bringen. Die SPD könnte dann aber beim Staatsgerichtshof klagen. (tso/ddp)

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