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Suhrkamp Verlag: Aufschub

Suhrkamp beantragt Schutzschirmverfahren - und Hans Barlachs Medienholdung reagiert mit Entsetzen. Nach Barlachs Einschätzung liege überhaupt kein "Insolvenzgrund" vor, der Verlag sei im Kern gesund.

Die erstinstanzlich abberufene Geschäftsführung des Suhrkamp Verlags sucht Rettung in einem Schutzschirmverfahren. In einer Mitteilung heißt es, das Haus habe beim Amtsgericht Charlottenburg mit Datum vom 27. Mai einen entsprechenden Antrag eingereicht. Das Verfahren basiert auf dem erst im März 2012 in Kraft getretenen „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) und dient der Umgehung der klassischen Insolvenz. Einem Urteil des Frankfurter Landgerichts vom März dieses Jahres zufolge ist die in einem Berufungsverfahren auf Wiedereinsetzung klagende Geschäftsführung, bestehend aus Ulla Unseld-Berkéwicz, Thomas Sparr und Jonathan Landgrabe, verpflichtet, dem Minderheitengesellschafter Hans Barlach rund 2 Millionen Euro aus einem Bilanzgewinn von 8,2 Millionen Euro auszuzahlen. Dies aber zerstöre die Basis der verlegerischen Aktivitäten. Falls das Verfahren genehmigt wird, kann das operative Geschäft unter Einsetzung eines Sachwalters, der im Interesse einer Sanierung über den zerstrittenen Gesellschaftern angesiedelt ist, unverändert weiterlaufen. Hans Barlach reagierte umgehend in einer Pressemiteilung. Er sei „entsetzt über die Leichtfertigkeit, mit der Frau Unseld-Berkéwicz und Herr Landgrebe einen (...) im Kern gesunden Verlag aufs Spiel setzten“. Und: „Nach Einschätzung der Medienholding liegt kein Insolvenzgrund vor“, sie habe gar „den Verzicht auf eine vorläufige Vollstreckung“ des Frankfurter Urteils angeboten. Tsp

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