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Kultur: Tabuthema Tod: Orpheus singt hier nicht mehr

Er ist wieder da, zurückgekehrt ins öffentliche Gespräch. Der Tod.

Er ist wieder da, zurückgekehrt ins öffentliche Gespräch. Der Tod. Lange schien er vertrieben oder verdrängt. Das galt natürlich nie für die im Alter, an Krankheiten oder vorzeitigem Unglück Sterbenden; das galt auch nicht für Menschen, die den Tod ihrer Liebsten oder auch nur Nächsten miterlebten. Aber als Weltkriege und Völkermorde zur Mitte des letzten Jahrhunderts überstanden waren oder gar überwunden schienen, da hatten zumindest die säkularen, hoch industriealisierten Gesellschaften des Westens begonnen, die eigene Endlichkeit aus dem immer besseren, längeren Leben zu streichen. "Der Tod", sagte hierzu der französische Philosoph Jean Baudrillard, "tanzt aus der Reihe." Dann kam Aids, und noch einmal die Ahnung der mit dem Tod aus unserer Kultur verbannten Tragödie.

Der Golfkrieg 1990, von Europa und den USA aus betrachtet, erschien freilich wie ein cyber-war: an der Grenze der technologisch-medialen Fiktion, obwohl auch das wüstenferne Sterben nicht nur virtuell geschah. Kurz darauf wanderte der Kriegstod zum ersten Mal wieder in Europa ein, mit Massenmorden, Konzentrationslagern, Folter, fast unvorstellbar - und unvorstellbar nah. Es folgte ein zweiter Krieg. Und Pause.

Jetzt lodern die Scheiterhaufen. Zwar brennen nur Tiere, aber in so ungeheurer Zahl und aus Gründen, die längst über alle Fragen der Landwirtschaft, Ökologie oder des vielbeschworenen "Verbraucherschutzes" hinaus in eine Kernsphäre menschlicher Verantwortung für Tod und Leben auf diesem Planeten weisen.

Ohne ursächliche Verbindung, doch zur gleichen Zeit beginnen auch weitere Debatten: über den lange tabuisierten Begriff der Euthanasie; über die Rechte der naturwissenschaftlichen, medizinischen Forschung im Umgang mit Humanzellen und Embryonen, also über die Macht, frühes menschliches Leben zu schaffen, zu nutzen und wieder zu vernichten. Auf der Kehrseite stellt sich dann zugleich die Frage, wie eine Gesellschaft nicht allein mit werdenden, sondern auch mit beendetem Leben verfährt. Gerade macht die Ausstellung "Körperwelten" in Berlin Station und lockt die Massen; dieser Tage werden es zweihunderttausend Zuschauer sein, in knapp fünf Wochen ein Besucherrekord, verglichen mit anderen Städten.

Über "den Tod" oder "das Leben" zu sprechen, setzt fast immer ein gewisses Maß an Abstraktion voraus. Dass wir leben, will den Lebenden, solange es nur eben geht, ganz selbstverständlich erscheinen. Es ist ja auch unangenehm, den eigenen Herzschlag zu hören und sich vorzustellen, dass mit einem plötzlichen Aussetzen - eben jetzt - schon alles vorbei sein könnte. Darum ist der Tod den Lebenden immer der Tod der Anderen. Nicht nur Schriftsteller, denen seit Kain und Abel Mord und Totschlag eher zur Spannung gereichen als jedes gesundes, geruhsames Dasein, nicht nur sie wissen, dass das Gespräch und das Schreiben über den fremden Tod das eigene Ende symbolisch in Schach hält - "die Rede hat die Macht, den schon abgeschickten Pfeil aufzuhalten", lautet ein schöner Satz von Michel Foucault.

Unschöner und radikaler ist es, vom Sterben zu sprechen. Würden die plastinierten Toten, die uns der Pathologe Gunther von Hagen in seinen "Körperwelten" präsentiert, noch irgendetwas von den Leiden, von der Todesangst, von der Trauer oder überhaupt den Gefühlen, die einmal in ihnen waren, vorstellbar machen - die Ausstellung wäre wohl unerträglich. So aber sind die mit ausgedörrten Brüsten, Hoden, Muskeln dem Voyeurismus Preisgegebenen nichts als namenlos Entseelte: ohne Gesicht, ohne Geschichte, der Menschenrest eine mit skulpturalem Ehrgeiz betriebene Installation. Diese Verdinglichung ist das eigentlich Verlogene einer Leichenschau, die auf allen Plakaten und Broschüren mit der "Faszination des Echten" wirbt. Im übrigen fragt sich der Betrachter vor Schwangeren mit geöffneten Bäuchen: Wer hat da den doppelten Tod als Ausstellungsobjekt an den Hagen verkauft, die werdende, die sterbende Mutter? Oder waren es die abgebrühten Angehörigen?

Reden wir nicht weiter von jenem Merchandizing, das an der Kasse der "Körperwelten" auf Postkarten oder in Nachbildungen auch ein Stück Raucher- oder Nichtraucherlunge als Souvenir anbietet. Längst nämlich fühlt sich der Pathologe hier schon als plastischer Künstler und populärwissenschaftlicher Aufklärer, der uns Demokraten verkündet, dass das Wissen um die Physis des Menschen nicht einer Kaste von Anatomen und Ärzten vorbehalten sein dürfe. Ebenso haben freilich schon die Veranstalter jener Freakshows argumentiert, die vor hundert Jahren Zwerge, Krüppel und "Monster" auf den Jahrmärkten feilboten. Und mit der gleichen Begründung ließe sich auch für publikumswirksame Obduktionen plädieren, vom "erzieherischen Wert" öffentlicher Hinrichtungen ganz zu schweigen.

Öffnet man trotzdem den Mund, dann fällt hier ganz schnell das Wort Menschenwürde. Ein stolzes Wort. Und ein empfindliches. Das Postulat, dass die Würde des Menschen "unantastbar" sei, war als erster Artikel des Grundgesetzes vorm allem eine Reaktion auf das Unrecht der NS-Diktatur, auf Rassismus, Holocaust und den als Euthanasie verbrämten Mord an geistig und körperlich Behinderten.

Mit bemerkenswerter Unbefangenheit hat nun kürzlich das niederländische Parlament ein ausdrücklich so genanntes Euthanasie-Gesetz gebilligt. Auch die Schweiz erlaubt seit einigen Jahren zwar nicht die aktive Sterbehilfe (bei der ein Arzt oder Bevollmächtigter einem unheilbar Kranken dasGift oder eine tödliche Spritze verabreicht), duldet aber die offene Vorbereitung und Hilfe zur Selbsttötung. In Deutschland aber ist Ärzten die Mitwirkung an aktiv lebensbeendenden Maßnahmen verboten - anders als die schmerlindernde "palliative" Medizin und, in Absprache mit dem Patienten oder seinen Angehörigen, der Verzicht auf eine aktiv lebensverlängernde Behandlung in offenkundig hoffnungslosen Fällen (Stichwort: "Gerätemedizin").

Diese Form der Sterbebegleitung aber ist für manche moribund Leidende, noch auf Monate oder ein Jahr hin sich in unbetäubbaren Schmerzen Quälende zu wenig. Prominentestes Beispiel: der Aufruf Regine Hildebrandts, Brandenburgs ehemaliger Sozialministerin, die selbst offenbar unheilbar an Krebs erkrankt ist und für die Erlaubnis "aktiver ärztlicher Sterbehilfe" eintritt.

Für eine Gesellschaft, die mit besten Gründen die Todesstrafe abgeschafft hat und den Angriff auf menschliches Leben zumindest in Friedenszeiten nur als ultima ratio in Fällen von Notwehr und Nothilfe zulässt, ist das Tötungsverbot tatsächlich ein Fundamentalsatz. Jede Ausnahme könnte die Tür für weitere Ausnahmen öffnen. Gerade das holländische Beispiel wirkt bedenklich. Nicht der mit sokratischer Gelassenheit eingenommene Schierlingsbecher ist der Regelfall, und ob es einen "guten Tod", wie der griechische Ursprung der "Euthanasie" suggeriert, überhaupt gibt, das wissen wir, denen auch das Ewige Leben keine Gewissheit ist, nimmermehr. Im übrigen sah der ursprüngliche Gesetzentwurf in Holland vor, dass bereits Zwölfjährige ohne Einverständnis der Eltern sich um eine Todesspritze hätten bemühen können. Erst auf erheblichen Protest hin wurde ein Kompromiss verabschiedet, der trotzdem noch Minderjährigen, 16- und 17-Jährigen, die Möglichkeit gibt, ihre Tötung unter ärztlicher Aufsicht notfalls auch gegen den Willen der Eltern duchzusetzen. Ist soviel Vertrauen in die angeblich souveräne Todesreife von Menschen, die ihr Leben gerade erst begonnen haben, bereits ein humaner Fortschritt? Gespenstisch sind zudem die Berichte über etwa 1000 Kranke, Verletzte, Behinderte, denen in Holland jedes Jahr im Zustand der Bewusstlosigkeit, also allein auf Grund einer "vermuteten" oder durch Angehörige gegebenen Einwilligung, die Todesspritze gegeben wird. Man mag in dieser Grau- und Grauenszone kaum wissen, was Mitleid, was Überdruss, was der Kostendruck der Versicherungssysteme und was womöglich die Aspirationen der erbberechtigten Angehörigen bewirken mögen.

Doch im Zwielicht und Zwiestreit konkurrierender Werte und moralischer Ansprüche liegen hier Entscheidungen allemal. In Deutschland trügen ja auch die Rigorismen. So kann das Erbarmen vor unerträglichem Leid im Einzelfall schwerer wiegen als das Verbot, als Arzt an der Selbsttötung eines Patienten mitzuwirken. Palliative Medizin ist eben kein Allheilmittel gegenüber jeglichem Schmerz. Das wissen viele Ärzte, und manche handeln im Halbverborgenen danach. Und in der Präimplantationsdiagnostik oder beim sogenannten therapeuthischen Klonen (lebenswichtiger Spenderorgane aus embryonalen Zellen) wird eine offene Güterabwägung irgendwann dazu führen, dass wie bei legalisierten Abtreibungen manches straffrei bleibt, was die Rechtsordnung duldet, aber nicht aktiv befürwortet. Statt über die Menschenwürde von bloßen Zellstrukturen zu streiten, wäre das Rechtsgut potentiellen Menschenlebens dann unter anderem mit den potentiellen Heilchancen für reales erkranktes oder bedrohtes Menschenleben abzuwägen. Auch bei hirntoten Koma-Patatienten in Deutschland, eine generelle Einwilligung vorausgesetzt, werden längst Organe zur Lebensrettung anderer entnommen - obwohl erst dadurch der betroffene Mensch tatsächlich stirbt.

Das zeigt die unvermeidliche Tragik jeglicher Selektion. Tod und Leben ergeben kein ethisches Patentrezept.

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