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Kultur: Todesurteil gegen Öcalan: Eine Frage von Leben oder Tod

Um Leben oder Tod geht es vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof für den Kläger Abdullah Öcalan, um ihre künftigen Beziehungen zu Europa für die beklagte Türkei: Kein Wunder, dass beide Parteien alle rechtlichen Register ziehen. Rechtsgrundlage des Prozesses ist die auch von der Türkei unterzeichnete Europäische Menschenrechtskonvention, auf die sich Öcalan bei seiner Beschwerde beruft.

Um Leben oder Tod geht es vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof für den Kläger Abdullah Öcalan, um ihre künftigen Beziehungen zu Europa für die beklagte Türkei: Kein Wunder, dass beide Parteien alle rechtlichen Register ziehen. Rechtsgrundlage des Prozesses ist die auch von der Türkei unterzeichnete Europäische Menschenrechtskonvention, auf die sich Öcalan bei seiner Beschwerde beruft. Rund ein Dutzend seiner von der Konvention verbrieften Rechte habe die Türkei mit seiner Ergreifung und Verurteilung verletzt, argumentiert der PKK-Chef - darunter seine Rechte auf Leben, Freiheit und ein rechtsstaatliches Verfahren.

Politisch brisant dürfte die Erörterung der Umstände werden, unter denen Öcalan im Februar vergangenen Jahres von türkischen Agenten in Kenia gefangen genommen wurde. Die Anwälte des PKK-Chefs wollen die Ergreifung als Verstoß gegen sein Freiheitsrecht ins Zentrum des Verfahrens rücken und dazu notfalls auch die damaligen Regierungschefs der in den Fall verwickelten Länder - darunter Griechenland und Italien - als Zeugen laden lassen. Juristisch viel versprechender sind ihre Einwände gegen die Rechtsstaatlichkeit des türkischen Verfahrens, in dem Öcalan im Juni 1999 zum Tode verurteilt wurde; insbesondere die Beschneidung der Verteidigerrechte wurde damals schon vom Europarat moniert.

Kompliziert ist die Rechtslage im Tauziehen um Öcalans Recht auf Leben. Die Menschenrechtskonvention erlaubt in ihrem von der Türkei ratifizierten Originaltext noch ausdrücklich die Vollstreckung einer gesetzlichen Todesstrafe; das seither angehängte Zusatzprotokoll zur Abschaffung der Todesstrafe hat die Türkei als einziges Europaratsmitglied nicht unterzeichnet. Öcalans Anwälte setzen deshalb lieber auf den Nachweis von Verfahrensfehlern, um die Vollstreckung abzuwenden. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Hinrichtung dürfte aber noch einige Zeit vergehen. Die Richter der mit dem Fall befassten Kammer haben zunächst darüber zu entscheiden, ob Öcalans Beschwerde überhaupt zulässig ist - was die türkische Seite bestreitet. Wird der Fall zur Entscheidung angenommen, ist mit dem Urteil nicht vor Mitte nächsten Jahres zu rechnen. Selbst dann ist noch eine Berufung vor der Großen Kammer des Straßburger Gerichts möglich; die endgültige Entscheidung würde damit mindestens in das Jahr 2002 verschoben.

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