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Waldschlösschenbrücke

© ddp

Unesco-Welterbe: Turbulenzen um Waldschlösschenbrücke gehen weiter

Im Streit um die Dresdner Waldschlösschenbrücke sinken die Chancen auf eine Einigung. Die Stadt Dresden muss den Auftrag für den Brückenbau nun vergeben.

Die Chancen für eine Kompromisslösung im Streit um den Brückenbau in der Dresdener Flußlandschaft sind weiter gesunken. Die Stadt Dresden ist mit ihren Bemühungen auch vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen gescheitert. Nach Beschluss des 4. Senats vom 16. Juli muss sie auf Weisung des Regierungspräsidiums Dresden den Auftrag für den "Verkehrszug Waldschlösschenbrücke" vergeben, teilte die Behörde mit.

Das Gericht wies eine Beschwerde der Kommune gegen die von der übergeordneten Behörde getroffene Vergabeentscheidung für den Bau des Brückenkörpers ab. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Stadt wartet nun auf die Anweisung des Regierungspräsidiums, die Vergabe vorzunehmen. Der nächste Schritt sei dann die Bauablaufplanung, sagte Stadt-Sprecher Kai Schulz. "Die rechtliche Situation ist völlig klar. Wir sind vom OVG verpflichtet worden, der Entscheidung des Regierungspräsidiums Folge zu leisten und wir werden das auch tun." Die übergeordnete Behörde will sich nun mit der Stadt in Verbindung setzen, ob diese die Vergabe nun selbst vornehmen wolle, sagte Sprecher Holm Felber.

Dresden droht wegen des Brückenbaus die Aberkennung des Unesco-Titels. Das Unesco-Welterbe-Komitee hatte Ende Juni beschlossen, das Dresdner Elbtal vorerst auf der Roten Liste bedrohter Stätten zu lassen. Bis zum 1. Oktober sollen Alternativen zur bisherigen Planung vorgelegt werden. Sonst droht der rund 20 Kilometer langen Flusslandschaft die Aberkennung des 2004 verliehenen Titels. Wegen des 160 Millionen Euro-Projekts, das aus Sicht der UN- Kulturorganisation das Panorama verschandeln würde, wird sie seit 2006 als gefährdete Welterbe-Stätte geführt.

Merkel: Über Volksentscheid "nicht einfach hinweg gehen"

Nach den Worten von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist der Streit ein regionaler Konflikt, über den auch am Ort entschieden werden sollte. Manchmal könne es sinnvoll sein, solche Probleme regional zu lösen, sagte Merkel vor der Presse in Berlin. Zudem könne man über den Volksentscheid für den Brückenbau "nicht einfach hinweg gehen". Nach Ansicht der Richter ist das Regierungspräsidium nach dem Scheitern aller gerichtlichen Bemühungen um einen Alternativentwurf zu Recht davon ausgegangen, dass Dresden mit der Umsetzung des Bürgerentscheids in Verzug sei. Diesem sei nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Vorrang gegenüber der Welterbe-Konvention einzuräumen.

In ihrer Begründung wiesen die OVG-Richter erneut darauf hin, dass Dresden wegen der Bindungswirkung des Bürgerentscheids von 2005 zum unverzüglichen Bau der Waldschlösschenbrücke verpflichtet ist. Diese Verpflichtung entfalle bei einer von der Kommune geltend gemachten nachträglichen Änderung der Sach- und Rechtslage nicht. Es komme nicht darauf an, ob sie berechtigterweise darauf vertrauen könne, dass ihr neuer Brückenentwurf die Zustimmung des Welterbe-Komitees finden werde.

Ein Entwurf aus Berlin

Die seit Jahren geplante Brücke wurde vom Berliner Architekturbüro Eisenlöffel/Sattler/Kolb/Ripke entworfen. Die Konstruktion aus Stahl soll mit einer Gesamtlänge von 635 Metern fast die gesamte Breite der Elbauen überspannen. Die Kosten für den gesamten Bau liegen bei etwa 156,7 Millionen Euro, wobei für die Brücke selbst nur 37,5 Millionen Euro veranschlagt sind. Der Alternativentwurf, der eine filigranere Bogenbrücke vorsieht, würde nur die Hälfte kosten. (mit dpa) 

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