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Urheberrecht: Bildende Künstler bangen um Einkommen

Bildende Künstler sehen ihre Einnahmen durch einen Beschluss des Bundestages zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes schwinden. Zukünftig verdienen sie weniger am Weiterverkauf ihrer Werke.

Bonn - Durch die Anpassung des so genannten Folgerechts an die Regelungen der EU verdienten Künstler künftig weniger oder gar nichts mehr am Weiterverkauf ihrer Werke, teilte der Bundesverband bildender Künstler am Montag in Bonn mit. Für Kunstwerke, die für weniger als 400 Euro weiterveräußert würden, müsse der Kunsthändler künftig nichts mehr an den Urheber abführen. Bislang habe diese Grenze in Deutschland bei 50 Euro gelegen. «Bei den Verkäufen unter 400 Euro gibt es für die Künstler selbst und deren Erben nichts mehr zu verdienen», hieß es.

Auch bei Kunstverkäufen zu hohen Preisen gebe es eine Verschlechterung für die Urheber, also die Künstler selbst. Der Prozentsatz des an ihn abzuführenden Betrages bei Verkäufen bis 50.000 Euro sei von fünf auf vier Prozent gesenkt worden. Diese Verschlechterung der Bedingungen für bildende Künstler geschehe ausgerechnet in Zeiten, in denen Künstlter wegen sinkender Einkommen immer häufiger in Not gerieten und auf «Hartz IV» angewiesen seien, erklärte der Verband weiter. (tso/ddp)

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