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Gröllmann

© dpa

Urteil: Jenny Gröllmann darf nicht Stasi-IM genannt werden

Jenny Gröllmann ist 2006 gestorben. Bis zum heutigen Tag war ihr Leben und vor allem eine mögliche Bindung zur Stasi Gegenstand eines langen Rechtsstreits. Der "Focus" hatte den Eindruck erweckt, dass sie als Stasi-IM tätig war. Das Urteil ist gefallen, der Fall aber noch nicht erledigt.

Auch nach ihrem Tod darf die Schauspielerin Jenny Gröllmann nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts nicht als IM (Inoffizieller Mitarbeiter) der DDR-Staatssicherheit bezeichnet werden. Allein die Existenz einer Akte des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) reiche nicht, um von einer bewussten Zusammenarbeit mit dem MfS auszugehen, teilte das Gericht am Freitag zu dem Urteil mit. Zudem enthalte die Akte über die Schauspielerin keine Verpflichtungserklärung. Gröllmann starb 2006 im Alter von 59 Jahren an Krebs. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen (Akz. 10 U 211/06).

Richter Stefan Neuhaus hatte bereits am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Stasi- Papiere geäußert. Denen zufolge habe Gröllmann nachweislich bei mehreren, in dem Bericht aufgeführten Treffen mit einem Stasi-Major auf der Bühne des Berliner Maxim-Gorki-Theaters gestanden. Die Akte enthält nach Angaben des Richters auch kein anderes von ihr selbst unterzeichnetes Schriftstück. Die DDR-Schauspielerin war nach der Wende einem breiteren Publikum in der TV- Serie "Liebling Kreuzberg" bekannt geworden.

Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision

Ihr zweiter Ehemann, der im Vorjahr ebenfalls an Krebs gestorbene Schauspieler Ulrich Mühe ("Das Leben der Anderen"), hatte 2006 im Nachrichtenmagazin "Focus" Stasi-Vorwürfe gegen seine Ex-Frau erhoben. Gröllmann ließ die Weiterverbreitung des Interviews per Gerichtsentscheid untersagen. Dagegen war das Magazin vor das Kammergericht gezogen und unterlag nun. Gröllmann wurde durch ihren dritten und letzten Ehemann vertreten. Es wirke makaber, dass der Witwer die beiden Toten nicht ruhen lasse und versuche, die Geschichtsschreibung zu beeinflussen, sagte Focus-Sprecher Uwe Barfknecht am Freitag. Das Magazin will Beschwerde beim Bundesgerichtshof gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.

Ein Gutachten der Stasi-Unterlagenbehörde für das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass Gröllmann nach Aktenlage über Jahre "willentlich und wissentlich" mit der Stasi zusammengearbeitet habe. Gröllmann hatte vor ihrem Tod jedoch in einer eidesstattlichen Erklärung versichert, zu keiner Zeit wissentlich für die Stasi gearbeitet zu haben.

In dem Focus-Interview wurde laut Urteil der Eindruck erweckt, Gröllmann sei Stasi-IM gewesen. Nach Auffassung des 10. Zivilsenats gingen bereits die Fragen über die zulässige Äußerung eines Verdachts hinaus. Eine "Verdachtsberichterstattung" sei zwar möglich, jedoch müssten dann auch Argumente zu Gunsten des Verdächtigten aufgeführt werden, hatte das Gericht argumentiert. Für behauptete Treffen von Gröllmann mit Stasi-Leuten in konspirativen Wohnung habe das Magazin keine ausreichenden Beweise vorgelegt, urteilte das Kammergericht. (tbe/dpa)

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