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Kultur: Urteil zum Schächten: Scharfer Schnitt

Es muss richtig bluten. Nicht irgendwohin, sondern auf die Erde.

Es muss richtig bluten. Nicht irgendwohin, sondern auf die Erde. Denn Blut schafft nach Altem Testament und islamischer Überzeugung dort neues Leben. Es ist heilig. Der Mensch darf Fleisch deshalb nur essen, wenn es frei von Blut ist, koscheres Fleisch, Fleisch von geschächteten Tieren. Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 1995 war Muslimen diese Schlachtmethode praktisch verboten. Für Angehörige jüdischen Glaubens gab es jedoch Ausnahmen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Auch Muslime dürfen in Deutschland - wieder - schächten.

Erstmals hat das höchste deutsche Gericht islamisches Recht an deutschem gemessen. Der Befund ist eindeutig. Das deutsche Gesetz ist tolerant. Es trägt dem Tierschutz genauso Rechnung wie dem Glauben. Doch legen es Behörden und Gerichte hier zu Lande angesichts islamischer Bedürfnisse falsch aus. Damit ist jetzt Schluss. Islamische Regeln haben ihren Platz in der Gesellschaft. Schächten gehört wieder zum Alltag der 3,2 Millionen Muslime in Deutschland.

Der Streit um dieses Thema ist heikel. Vieles, was den Deutschen leicht nahe geht, spielt in die Debatte hinein: Ihr Verhältnis zu Ausländern und ihrer Kultur, zu jüdischen Traditionen und nicht zuletzt der Umgang mit Tieren. Denn auch Schlachttiere hat der Gesetzgeber zum "Mitgeschöpf" des Menschen erhoben. Und was dem Mitgeschöpf beim Schächten widerfährt, treibt Tierschützer auf die Barrikaden.

Nur ein kurzer, aber tiefer Schnitt. Er durchtrennt Luftröhre und Halsschlagader. Das Tier muss bei vollem Bewusstsein bleiben, damit es alles Blut herauspumpt. Was es dabei empfindet, weiß niemand genau. Einige Tiermediziner kritisieren, die Verbindung zum Hirn bleibe zu lange bestehen, sodass es den Schnitt im empfindlichen Halsgewebe und die anschließenden Sekunden und Minuten qualvoll durchleide. Andere Experten sehen keine grundsätzlichen Unterschiede zum industriellen Töten der Tiere, etwa mittels Bolzenschussgerät.

Jahrzehntelanger Kulturkampf

Die medizinische Auseinandersetzung steht heute stellvertretend für den Kulturkampf, der jahrzehntelang um das Schächten tobte. Nachdem es in den 20er Jahren stillschweigend geduldet war, griff Hitler verbreitete Ressentiments in der Bevölkerung auf und entfachte damit antijüdische Propaganda. Die junge Bundesrepublik reagierte darauf. Sie beließ es zwar beim Verbot, versah es aber mit einer einfachen Ausnahme. Eine Anzeige bei der Behörde reichte. Auch nach dem geltenden Tierschutzgesetz ist Schlachten ohne Betäubung untersagt - und Schächten nur erlaubt, wenn zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft dies verlangen.

Die Behörden erkannten dies jedoch nur an, wenn sich jemand auf das Alte Testament berief - obgleich das islamische Verbot des Blutverzehrs im Koran daraus entlehnt ist. Doch es half nichts. Strenggläubige Muslime mussten auf Importware zurückgreifen oder fleischlos glücklich werden. Das Bundesverwaltungsgericht gab dieser Praxis seinen Segen. Einem klagenden Fleischer hielt es entgegen, er und seine Kunden bildeten keine Religionsgemeinschaft. Individuelle Glaubensüberzeugungen genügten nicht. Zudem stelle der Genuss von Fleisch geschächteter Tiere keinen Akt religiöser Betätigung dar, berühre also nicht das Grundrecht der Glaubensfreiheit. Die in Berlin ansässigen Bundesrichter empfahlen damals "Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs und Fisch" als Alternative.

Die Fatwa gilt

Ein anderer Metzger setzte sich nun in Karlsruhe mit seiner Verfassungsbeschwerde durch. So milde wie bestimmt wiesen die Karlsruher Richter ihre Berliner Amtskollegen darauf hin, ihre Interpretation des Tierschutzgesetzes ließe die Vorschrift für muslimische Metzger "praktisch ins Leere laufen". Etwas, das man "vermeiden kann", wenn man die Angelegenheit im Lichte der Grundrechte betrachte.

Diese Disziplin beherrschen nicht nur Verfassungsrichter. Auch untere Gerichte üben sich darin - scheitern jedoch nicht selten an den höheren Instanzen. Wie im Fall des Verwaltungsgerichts Darmstadt. Dort hatte sich die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) zunächst eine Schächt-Genehmigung erstritten. Die Richter meinten, nicht darüber bestimmen zu dürfen, was in einer Religion zwingend ist und was nicht. Die IRH hatte ein islamisches Rechtsgutachten vorgelegt, das Schächten vorschreibt. "Diese Fatwa ist vom Gericht nicht zu prüfen", erklärte das Gericht.

Diese Zurückhaltung in Glaubensfragen durchzieht jetzt auch das Urteil aus Karlsruhe. Metzger, die schächten wollen, müssen nun lediglich darlegen, dass ihre Kundschaft auf entsprechendes Fleisch angewiesen ist. "Einer Bewertung dieser Glaubenserkenntnis hat sich der Staat zu enthalten".

Nichts gesagt ist damit über das Leiden der Tiere. Das Verfassungsgericht ließ die Frage ausdrücklich offen. Die Wissenschaft sei sich darüber uneins. So wurde allein nach juristischen Maßstäben entschieden. Und da gilt: Menschen haben Grundrechte. Rinder, Schafe, Kälber nicht.

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