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Ein Kuppelreliquiar, das zum Welfenschatz gehört.

© dpa/Stephanie Pilick

US-Gericht lässt Klage zu: Niederlage für Stiftung im Streit um Welfenschatz

Nächste Runde im Justizstreit um den Braunschweiger Welfenschatz: Ein US-Gericht hat die Klage gegen die Stiftung Preußischer Kulturbesitz auf Herausgabe des Schatzes zugelassen.

Im Rechtsstreit um den auf rund 260 Millionen Euro geschätzten Welfenschatz hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz eine Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht hat nun entschieden, eine in den USA eingereichte Klage gegen die Stiftung auf Herausgabe des Schatzes zuzulassen. Die gleichzeitig Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde hingegen abgewiesen.

Die erste Klage war im Februar 2015 von Nachfahren zweier deutsch-jüdischer Kunsthändler in Washington D.C. eingereicht worden. Dem daraufhin von der Preußenstiftung gestellten Antrag, die Klage abzuweisen, weil sie nicht vor ein US-Gericht gehöre, war nur in Teilen stattgegeben worden. Die von der Stiftung deshalb eingereichte Berufung ist nun abgelehnt worden, für Berlin eine heikle Situation. Präsident Hermann Parzinger betonte deshalb, man sei nach wie vor der Auffassung, beim Welfenschatz handle es sich nicht um NS-Raubkunst, dies habe bereits die „Beratende Kommission“ bestätigt. Die Stiftung und ihre Anwälte würden nun die weiteren Möglichkeiten prüfen, hieß es. Im schlimmsten Fall verliert das Museum für Kunstgewerbe sein prominentestes Stück.

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