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Kultur: Vom Schreiben, vom Leben

Heinrich von Kleist, das Urheberrecht und die Piratenpartei / Von Thomas Brussig

Als Heinrich von Kleist vor 200 Jahren, am 21. November 1811, in Berlin am Wannsee durch einen Doppelselbstmord mit seiner Freundin Henriette Vogel auf spektakuläre Weise aus dem Leben schied, ahnte wohl nicht einmal er selbst, dass sein Werk nahezu ungeschmälert die nächsten zwei Jahrhunderte überdauern würde. Seine Dramen „Das Käthchen von Heilbronn“, „Amphitryon“, „Prinz Frieddrich von Homburg“, „Penthesilea“, „Die Hermannsschlacht“ und „Die Familie Schroffenstein“ sowie die Komödie „Der Zerbrochne Krug“ werden immer und immer wieder auf unseren Bühnen gezeigt. Übrigens entstanden alle seine Werke unterhalb jener Altersgrenze von 35 Jahren, die der Kleist-Förderpreis für junge Dramatiker setzt. Kleist also hätte jedes seiner dramatischen Werke einreichen können, sofern es einen derartigen Förderpreis schon gegeben hätte.

Dass Heinrich von Kleist im Prinzip mittellos starb, lag aber nicht am Fehlen eines derartigen Preises oder daran, dass sich Kleist nach Selbstvermarktungsgesichtspunkten wie ein Elefant im Porzellanladen benahm und immer wieder die Hände, die ihn füttern sollten, biss. Es lag auch daran, dass es zu seiner Zeit kein Urheberrecht gab, wie wir es kennen.

Da es nun eine neue Partei gibt, die das Urheberrecht infrage stellt, die geistiges Eigentum nur als „sogenanntes geistiges Eigentum“ bezeichnet, dessen Vorstellung noch dazu veraltet sei, möchte ich die Gelegenheit ergreifen, mich einmal als Urheber zu melden. Und eine Lanze brechen für das Urheberrecht, das jetzt unter Beschuss steht. Zwar sind die Schüsse noch sehr fern und ohne echte Wirkung. Aber es muss ab heute wohl eine Weile immer wieder ausgesprochen werden, welche Errungenschaft das Urheberrecht darstellt – und zwar nicht nur für die Urheber und die Rechteverwerter, sondern auch für das geistig-kulturelle Leben überhaupt, für die Wissens- und Informationsgesellschaft.

Heinrich von Kleist erschoss sich 1811, als mittelloser Dramatiker und Novellist, als zerrissener, getriebener Mensch. Carl Spitzwegs berühmtes Bild vom „Armen Poeten“ in der Dachkammer, das die erbärmliche Dichterexistenz anschaulich machte, stammt aus dem Jahr 1839. Fast zeitgleich sprach der deutsche Gesetzgeber den Urhebern das Recht an ihren Werken zu, wodurch sich ihre Situation entscheidend verbesserte. Sie hatten jetzt etwas, wovon sie leben konnten. Und wenn die Piraten sagen, unsere Vorstellung von geistigem Eigentum sei „veraltet“, dann müssen sie sich fragen lassen, ob denn mittellose, ärmliche Schriftsteller wieder modern werden sollen. Um nicht missverstanden zu werden: Man kann auch heute als Schriftsteller ein Leben unterhalb der Armutsgrenze führen. Aber man muss als Schriftsteller auch die Chance haben, von dem, was man schreibt, zu leben. Heinrich von Kleist konnte das nicht. Es lag nicht an seinem Talent, sondern auch am Urheberrecht, das es eben damals noch nicht gab. Das Urheberrecht macht den Unterschied aus.

Der Piratenangriff geschieht im Namen eines alten Menschheitstraumes, nämlich alles Wissen verfügbar und frei zugänglich zu haben. Wollen wir den Vitalienbrüdern mal nachsehen, dass sie den Unterschied zwischen Wissen und Kunst nicht so richtig beherrschen. Ich habe auch nicht den Unterschied zwischen Bit und Byte drauf. Aber mal angenommen, es hätte das Urheberrecht, wie wir es kennen, schon hundert Jahre früher gegeben – hätte sich dann Heinrich von Kleist eine Kugel in den Kopf schießen müssen? Und hätte ein Heinrich von Kleist, der seinen vierzigsten und vielleicht sogar seinen achtzigsten Geburtstag erlebt – hätte der nicht noch viel mehr schreiben können?

Das Wissen ist ja, ebenso wie die Kunst, nicht einfach da, sondern es wird geschaffen, von Menschen, die, wie jeder Mensch, von den Erträgen ihrer Arbeit leben wollen. Und das geht nur, wenn man den Schöpfern zugesteht, dass ihre Hervorbringungen auch dann einen Wert haben, wenn sie nicht materiell sind. Wer vom Schreiben nicht leben kann, wird irgendwann aufhören zu schreiben. Das klingt nicht so dramatisch – es sind ja ohnehin zu viele, die meinen, sie hätten etwas zu sagen –, aber wenn selbst ein Geistesgigant wie Heinrich von Kleist keine Chancen mehr für sich sieht und das Schreiben mit einem lauten Knall beendet, dann stimmt etwas nicht. Deshalb ist die Prämisse der Piratenpartei, wonach das gegenwärtige Urheberrecht dem alten Menschheitstraum von der freien Verfügbarkeit des Wissens im Wege steht, falsch. Das Gegenteil ist richtig: Die Produktivität auf geistigem Gebiet verdanken wir einem funktionierenden Urheberrecht.

Die Piraten schreiben weiterhin in ihrem Parteiprogramm, dass bei den gegenwärtigen Schöpfungen auf ein erhebliches Maß an Schöpfungen, die im öffentlichen Raum kursieren, zurückgegriffen werde. Und dass die Rückführung der Werke in den öffentlichen Raum, von wo sie ja sowieso nur zusammengesammelt und -geklaut wurden, geradezu geboten ist. Ich habe mir daraufhin das mit dem Kleist-Preis ausgezeichnete Werk von Wolfram Lotz angeschaut – und tatsächlich: Er benutzt nicht nur den Buchstaben A, sondern auch die anderen Buchstaben des Alphabets. Wenn er, so die Piratenlogik, aus den Buchstaben, die ihm nicht gehören, etwas bastelt, dann kann daraus nichts entstehen, was ihm etwa gehört, sondern nur etwas, das er bitte schön recht zügig dem öffentlichen Raum, wo ihm die Buchstaben zur Verfügung standen, zurückgeben möchte.

Thomas Brussig lebt als Schriftsteller in Berlin. Der Text ist die gekürzte Fassung der Laudatio, die er anlässlich der Verleihung des Kleist-Förderpreises für junge Dramatiker an Wolfgang Lotz in Frankfurt/Oder gehalten hat.

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