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Waldschlösschenbrücke

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Waldschlösschenbrücke: Kleine Hufeisennase kann Bau nicht stoppen

Die Naturschützer können den Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden nicht stoppen. Das Dresdner Verwaltungsgericht entschied gegen die Klage von Umweltschutzverbänden. Diese sahen bedrohte Tierarten wie die Kleine Hufeiesennase vom Brückenbau beeinträchtigt.

Der umstrittene Brückenbau im Unesco-Welterbe Dresdner Elbtal kann von Naturschutzverbänden nicht gestoppt werden. Zu dieser Entscheidung kam das Dresdner Verwaltungsgericht am Donnerstag. Damit kann der Beschluss zumindest von Naturschützern nicht mehr gekippt werden. Das Verwaltungsgericht hat jetzt noch über neun Klagen von Privatpersonen, Gewerbetreibenden und anderen zu entscheiden. Sie beziehen sich vor allem auf Lärmschutz und Eigentumsfragen.

Bei den am Donnerstag entschiedenen Klagen waren die Grüne Liga, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und der Naturschutzbund Deutschland gegen die 2004 erfolgte Planfeststellung zur Waldschlößchenbrücke vorgegangen. Sie machten im wesentlichen Verstöße gegen das Europäische Naturschutzrecht geltend. Die Tierschützer sahen bedrohte Arten wie die Fledermaus Kleine Hufeisennase vom Brückenbau betroffen.

Die Richter folgten diesen Argumentationen nicht. Die von Gegnern der Brücke favorisierte Tunnel-Variante zur Querung der Elbe zogen die Richter nicht in Betracht. Die Welterbe-Kommission hatte in diesem Sommer unmissverständlich klargestellt, dass Dresden den Welterbetitel verliert, wenn die Brücke entsteht. Ein Tunnel wurde als Kompromisslösung gesehen. Der Streit um die 160 Millionen Euro teure Waldschlößchenbrücke entzweit die Dresdner Bürgerschaft seit Jahren. (ut/dpa)

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