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Was machen wir heute?: Auf der Kippe stehen

Macht nichts, wenn die Weihnachtskerzen ungesund blaken. Im neuen Jahr finden wir uns garantiert in wunderbar sauberer Berliner Luft wieder, jedenfalls in den öffentlichen Gebäuden und Gaststätten.

Macht nichts, wenn die Weihnachtskerzen ungesund blaken. Im neuen Jahr finden wir uns garantiert in wunderbar sauberer Berliner Luft wieder, jedenfalls in den öffentlichen Gebäuden und Gaststätten. Im Vorgriff auf das Nichtraucherschutzgesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt, ist das Abgeordnetenhaus ja schon seit Juli eine rauchfreie Zone. Doch was sollen richtige Genießer machen? Sie stellen sich vor dem Portal des Preußischen Landtages in eine Nische und tun ein paar tiefe Züge. Klick machen die Feuerzeuge wie früher im Flugzeug nach der Startphase. Der Rentnerin fielen bei diesem Anblick Erlebnisse in Rom ein. Vor bald zwei Jahren war das, als in Italien das Rauchverbot brandneu war. Du liebe Güte, vor sämtlichen Restaurants standen frierende Gäste, die Zigaretten glommen, der Asphalt war eindrucksvoll mit Kippen übersät. Na ja, vor dem Berliner Parlamentsgebäude stehen Aschbecher.

Kennt noch jemand in der Politik den Namen Dietrich Masteit? Die Rentnerin muss jetzt öfter an diesen SPD-Abgeordneten denken, der schon vor 35 Jahren gegen den blauen Dunst zu Felde zog. Natürlich war Masteit damals noch ein einsamer Kämpfer. Er galt als verbiestert, wurde belächelt. Als er das Rauchverbot in den Sitzungen der Parlamentsausschüsse verlangte, wackelte im Schöneberger Rathaus die Wand und Präsident Peter Lorenz lehnte das Ansinnen ab. So zog Masteit vor Gericht. Ein langwieriger Rechtsstreit endete 1978 mit einem Vergleich. Fortan durfte niemand in den Ausschüssen rauchen, wenn ein Abgeordneter Einwände hatte.

Masteit nervte auch den Senat und die BVG drei Jahre lang, bis das Rauchen in der U-Bahn zum 1. Januar 1978 verboten wurde. Angeblich sparte die BVG damit pro Jahr 250 000 DM Reinigungskosten. Das ist nun 30 Jahre her. Ach, womöglich entdecken Politiker unserer Tage bald eine Lücke im Nichtraucherschutzgesetz und lassen sich wie weiland Masteit im Fall der BVG allerlei einfallen wegen erhöhter Reinigungskosten durch Kippensünder auf der Straße, vielleicht gar ein Rauchverbot im Freien. Brigitte Grunert

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