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Was machen wir heute?: Gebührenpflichtig widersprechen

Wie ein Rentner die Stadt erleben kann

Gut, dass es Rettungshubschrauber gibt. Doch wann immer sie neuerdings einen Helikopter dröhnen hört, zuckt die Rentnerin zusammen. Nicht wegen des Krachs, sie muss nur aus gegebenem Anlass daran denken, ob der kostspielige Einsatz des Helikopters womöglich überflüssig ist.

Es war an einem Sonnabend im letzten Juni. Eine Ärztin, die nach einem kranken Angehörigen sah, fand seinen Zustand bedenklich, also wurde die Feuerwehr alarmiert. Die kam sofort mit drei Mann hoch, ein Arzt samt Helfer im Rettungshubschrauber hinterher. Noch ehe man sich wundern konnte, wurde der Patient im Feuerwehrwagen ins Krankenhaus gebracht, der Arzt und sein Helfer verschwanden im Hubschrauber.

Fünf Wochen später kam die Rechnung: 1406,23 Euro. Ganz schön happig, dachte die Rentnerin, die Krankenversicherung hat es ja auch nicht dicke, und sie beschloss, der Sache auf den Grund zu gehen. Natürlich hatte sie Fragen an die Feuerwehr. Wozu der teure Hubschrauber? Telefonisch erhielt sie die verblüffende Auskunft, es sei sicher gerade kein Notarztfahrzeug verfügbar gewesen. Folglich trug sie ihre Fragen schriftlich vor und legte vorsorglich Widerspruch gegen die Rechnung ein.

Lange Zeit passierte nichts, die Krankenkasse erstattete die Kosten, die Rentnerin vergaß beinahe das ungute Gefühl über den teuren Einsatz. Im März endlich erhielt sie per Zustellungsurkunde ein dreiseitiges Schreiben von der Feuerwehr. Darin wurden zwar ihre konkreten Fragen wiederholt, aber nicht konkret beantwortet. Jedenfalls wurde der Widerspruch unter Hinweis auf diverse Paragrafen mehrerer Gesetze zurückgewiesen – gebührenpflichtig, Klage vor dem Verwaltungsgericht zulässig.

Das ist ja heiter, dachte sie, da macht man von seinem guten Recht Gebrauch und muss dafür zahlen, dass der Widerspruch so famos niedergeredet wird. Ermattet überwies die Rentnerin die 65 Euro Gebühren und verzichtete auf eine Klage, bloß nicht noch mehr Kosten. Was bleibt, ist Misstrauen. Brigitte Grunert

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