zum Hauptinhalt

Kultur: Was sich 2002 für die Bürger ändert: Recht machen

Selten sind in so kurzer Zeit so viele Gesetze verabschiedet worden wie in den dreieinhalb Monaten nach dem 11. September.

Von Hans Monath

Selten sind in so kurzer Zeit so viele Gesetze verabschiedet worden wie in den dreieinhalb Monaten nach dem 11. September. Dennoch wird kaum ein Bürger durch staatliche Eingriffe gezwungen sein, sein Leben mit Anbruch des neuen Jahres komplett umzustellen. Allerdings war die Reaktion auf die terroristische Bedrohung umfassend: Das zweite Anti-Terror-Paket ändert Sicherheitsbestimmungen in etwa 100 Paragraphen. Manche Bürgerrechte werden dadurch eingeschränkt, manche bislang geltende Dogmen, wie die strikte Trennung von Polizei und Geheimdienst, überwunden. Doch hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr auch dafür gesorgt, dass auf anderen Feldern vom Januar an die Rechte der Bürger gestärkt werden - etwa dann, wenn die Bürger als Verbraucher auftreten oder in finanzielle Notlagen kommen.

Anti-Terror-Gesetze. Praktisch erfahren werden Bürger die Auswirkungen der AntiTerror-Gesetze im kommenden Jahr am ehesten in ihrem Pass oder Personalausweis: Die dürfen künftig neben dem Foto und der Unterschrift weitere biometrische (körperbezogene) Merkmale von Fingern, Händen oder Gesicht des Inhabers enthalten, die auch verschlüsselt gespeichert werden können. Welche biometrischen Angaben erfasst werden, muss erst noch durch ein entsprechendes Gesetz entschieden werden. Die meisten anderen Änderungen betreffen Befugnisse von Behörden wie dem Bundeskriminalamt, dem Bundesgrenzschutz oder dem Verfassungsschutz, deren Organisations-, Recherche- und Ermittlungskompetenzen gestärkt werden. Schärfere Bestimmungen gelten allerdings für Nicht-Deutsche, denen ein Aufenthalt oder eine Einreise verweigert werden können, wenn sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit Deutschlands gefährden oder nachweislich den internationalen Terrorismus unterstützen. Die von Bürgerrechtlern als besonders heikel eingestuften Gesetzesänderungen werden auf fünf Jahre befristet.

Rechtsschutz. Hoffen dürfen Bürger, die einen Zivilprozess anstrengen oder verklagt werden, dass sie künftig schneller mit einer Entscheidung der Justiz rechnen können. Der Rechtsschutz soll einfacher werden. Die Regierung will die erste Instanz der Zivilgerichte dadurch entlasten, dass sie mehr Bürgern eine gütliche Streitbeilegung ermöglicht. Berufungs- und Revisionsgerichte können nicht mehr wegen jeden Bagatellfalls bemüht werden, da für ihre Anrufung ein bestimmter Streitwert erreicht sein muss. Auch das Schuldrecht hat die Koalition modernisiert: Künftig beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre - auch überschuldeten Privatpersonen soll damit ein neuer Start ermöglicht werden.

Verbraucherschutz. Verbraucher haben künftig eine stärkere Stellung gegenüber dem Verkäufer von Waren, Dienstleistungen oder Reisen: Für Gewährleistungsansprüche aus Kauf-, Werk- oder Reiseverträgen wird die Verjährungsfrist von jetzt sechs Monate auf zwei Jahre verlängert. Auch das Kaufrecht schützt den Käufer künftig länger: Tritt der Schaden oder Mangel bei einer gekauften Ware innerhalb von sechs Monaten ein, muss der Verkäufer beweisen, dass nicht er, sondern der Kunde für den Missstand verantwortlich ist. Der Verkäufer haftet künftig auch für Angaben des Herstellers.

Dem umweltbewussten Verbraucher soll eine einheitliche Kennzeichnung für ÖkoLebensmittel helfen, die bereits auf dem Markt ist. Sie wird nun durch ein Gesetz gestärkt. Danach gelten für das Bio-Siegel die gleichen Strafandrohungen wie bei einem Verstoß gegen die EU-Ökoverordnung. Bei vorsätzlichem Missbrauch droht ein Jahr Haft. Auch die EU kümmert sich um Verbraucherschutz: Sie hat zum Jahreswechsel die Regeln für die Etikettierung von Rindfleisch verschärft. Vom neuen Jahr an muss zusätzlich zum Ort der Schlachtung und der Zerlegung auch genau angegeben werden, wo die Tiere geboren und gemästet wurden.

Schutz vor Gewalt. Gestärkt hat die Koalition auch die Rolle der Schwachen: Nach dem neuen Gewaltschutzgesetz gilt für Frauen und Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt werden, künftig der Grundsatz: "Der Schläger geht, das Opfer bleibt." Danach müssen nicht mehr die Frauen den gemeinsamen Haushalt verlassen. Sie können künftig per Eilanordnung leichter vor Gericht durchsetzen, dass sie die gemeinsame Wohnung alleine nutzen können.

Ohne Alkohol. Und auch an jeder Getränkekarte einer Kneipe oder Gaststätte wird sich der Gestaltungswille von Regierung und Bundestag im vergangenen Jahr ablesen lassen: Wirte müssen künftig mindestens ein alkoholfreies Getränk ausschenken, das eindeutig billiger ist als das günstigste alkoholische Getränk.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false