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Spione, Spitzel und kriminelle Energie.

© dpa

Zeitschriften-Kolumne: Das kleine bisschen Verrat

Gregor Dotzauer beschäftigt sich in seiner Zeitschriften-Kolumne mit dem Verhältnis von Recht, Moral und Spitzeltum.

Von Gregor Dotzauer

Worin kriminelle Energie besteht, lässt sich kaum klären. Selbst wenn man sie als das nimmt, was sie dem allgemeinen Sprachgebrauch nach ist, eine Metapher, bleibt die Frage, worauf sie sich bezieht. Geht es um eine rücksichtslose Zweckrationalität, die im Verbrechen den schnellsten Weg zum eigenen Vorteil sieht? Um eine krankhafte Übertretungslust von Regeln und Gesetzen? Oder geht es um einen nihilistischen, von keinerlei Werten eingehegten Trieb? Im Handumdrehen befindet man sich auf dem philosophisch umkämpften Feld der Unterscheidung von Recht und Moral, das Sabina Kienlechner in einem ebenso leisen und differenzierten wie radikalen Essay in „Sinn und Form“ (2014/3, 9 €, Leseprobe unter: www.sinn-und-form.de) vermisst.

Was unter dem Titel „Der arme Spitzel“ als Untersuchung über „die rumäniendeutschen Schriftsteller und das juristische Debakel der Securitate-Aufarbeitung“ antritt, ist nämlich der Versuch, der geläufigen Auffassung, derzufolge Recht eine öffentliche Angelegenheit, Moral aber Privatsache sei, entschieden zu widersprechen. Das hat eine praktische und eine theoretische Seite.

Die theoretische besteht darin, gegen den Irrtum vorzugehen, „die Bedingungen der Moral müssten im ,Inneren’ des Individuums verankert sein. Die Moral ist ein durch und durch ,äußeres’ Geschehen, sie ist ebenso ein Gemeingut wie etwa die Sprache. Nur als gemeinsame Praxis hat sie überhaupt einen Sinn.“ Es sei schlicht „normal und selbstverständlich anzunehmen, dass unsere Mitmenschen uns nicht systematisch belügen.“ Und mit einem Ludwig Wittgenstein abgelauschten Argument stellt sie fest: „Eine ,Privatmoral’ ist ein ebensolches Unding wie eine Privatsprache.“

Gregor Dotzauer.
Gregor Dotzauer.

© Doris Spiekermann-Klaas

Die praktische Seite besteht darin, auch einen Dichter wie Oskar Pastior, der vier Jahre nach seinem Tod 2006 als zeitweiliger Securitate-IM enttarnt wurde, nicht vorschnell reinzuwaschen. Genügt es, dass er mit seinen wenigen bekannten Berichten niemandem erkenntlich geschadet hat und außerdem eine labile, vom Arbeitslager traumatisierte Persönlichkeit war? Es geht für Kienlechner nicht an, Täter und Opfer einander auf diese Weise anzunähern. Sie hält der rumäniendeutschen „Pastior-Gemeinde“ um Herta Müller überdies vor, sich von ihrer Loyalität nicht ausreichend zu distanzieren, weil „seine Täterschaft nicht recht ins Bild passt“. Man überliest das leicht, weil Kienlechner viel ausführlicher von dem Fall Claus Stephani berichtet, der sich, trotz erdrückender Beweise, von einem Münchner Gericht bestätigen ließ, dass man ihn keinen Denunzianten nennen dürfe. Er sei zwar identisch mit den Securitate-Pseudonymen „Mogai“ und „Marin“, die Abfassung der Berichte unter diesen Namen könne aber nicht eindeutig ihm zugeschrieben werden.

Kienlechner führt Überlegungen von Bernhard Schlink weiter, die dieser in dem von Michael Schröter herausgegebebenen Band „Der willkommene Verrat – Beiträge zur Denunziationsforschung“ am Beispiel der Stasi-IMs Sascha Anderson und Knud Wollenberger angestellt hat (vollständig unter www.velbrueck-wissenschaft.de). Dabei sieht sie die besondere Schuld im Doppelleben eines Spitzels darin, dass er anders als etwa ein geschickt operierender Bigamist darauf aus ist, die Lebensführung seiner Opfer systematisch zu zerstören. „Selbst wenn er aus irgendeinem Grund von seinem Tun überzeugt ist, muss ihm doch geradezu stündlich auffallen, wie sehr er damit den Regeln normalen menschlichen Umgangs zuwiderhandelt.“ Kurz: „Er hat viel zu tun.“

Kienlechners Essay ist das Glanzstück eines Hefts, das neben Gedichten des rumäniendeutschen Horst Samson Auszüge aus dem bewegenden Tagebuch enthält, das Klaus Schlesinger 1991 schrieb, nachdem ihn seine Ex-Geliebte, die kürzlich verstorbene Helga M. Novak, wider besseres Wissen der Stasi-Mitarbeit zieh. Ihr wiederum ruft Gert Loschütz nach.

Viele Einwände gegen Kienlechner sind denkbar. Doch ihre Perspektivverschiebung weg vom Einzelfall hin zur abstrakten Norm korrigiert Neigungen, ein deduktives Vorgehen zugunsten eines induktiven zu vernachlässigen. Im Dienste der Wahrheitsfindung sind beide Verfahren aufeinander angewiesen.

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