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Kultur: Zu teuren Händen

Das Stiftungsrecht ist in Deutschland eine Schlangengrube: umständlich, veraltet und uneinheitlich.Es wird noch immer als "Erbe der Feudalzeit" mißverstanden und vom "Atem des 19.

Das Stiftungsrecht ist in Deutschland eine Schlangengrube: umständlich, veraltet und uneinheitlich.Es wird noch immer als "Erbe der Feudalzeit" mißverstanden und vom "Atem des 19.Jahrhunderts" durchweht.Alle Versuche, die im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Rahmenbedingungen zur Gründung einer Stiftung zu reformieren (und diese Bemühungen erstrecken sich immerhin schon über einen Zeitraum von 37 Jahren), sind bislang erfolglos geblieben.Und das, obwohl die Stiftungsreform nicht einmal erklärte Gegner hat.So lud die Bertelsmann-Stiftung und das Maecenata-Institut zu einem Forum in die Berliner Kulturbrauerei, um Aufschluß zu erhalten, wie eine Reform der Rechtsgrundlagen das Stiften allgemein erleichtern könnte.

Die seit 200 Jahren weitgehend unveränderte Architektur des Stiftungsrechts trägt die Züge eines Gründerzeit-Kompromisses: Der Anspruch des Staates auf Kontrolle soll mit dem Anspruch der Bürger auf Entfaltungsfreiheit ausbalanciert werden.Und zwar gerade dort, wo die private Initiative das Gemeinwohl im Auge hat.So liegt es im Ermessen der Genehmigungsbehörde, ob sie einem Antrag zustimmt, und im Ermessen der Finanzbehörde, ob eine Stiftung den Kriterien der Gemeinnützigkeit gehorcht, um steuerlich entlastet zu werden.

Den ersten ernsthaften Vorstoß unternahm 1997 die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.Der von ihr eingebrachte Gesetzentwurf wollte in einem ersten Schritt das "Recht auf Stiften" gesetzlich verankern und es in einem zweiten Schritt mit der Gemeinnützigkeit verkoppeln.Die brisanten steuerpolitischen Aspekte des Entwurfs wurden zunächst hintangestellt, um das Vorhaben nicht in die Auseinandersetzung mit Union und FDP um die Steuerreform hineinzuziehen.Man hätte erwarten dürfen, daß die Initiative der Grünen mit dem Regierungswechsel zur Disposition gestellt würde.Das ist bislang nicht geschehen.Unterdessen hat die FDP einen eigenen Entwurf ausgearbeitet und vorgelegt.

So ist eingetreten, was eigentlich vermieden werden sollte: daß die Reformdiskussion im wesentlichen von finanzpolitischen Vorbehalten gebremst wird, obwohl sie im Kern auf eine grundsätzliche politische Neubewertung von Staatsaufgaben und Bürgerinitiativen hinausläuft.Es sei nicht angebracht, faßte der im Kanzleramt für Rechtsangelegenheiten der Kultur zuständige Günter Wienand die Stimmung in der Regierung zusammen, "daß ein Staat Steuergeschenke an Exoten verteilt, während er andererseits nicht in der Lage ist, die Grundversorgung herzustellen".Er forderte deshalb, daß nur Stiftungen steuerlich bevorzugt würden, die sich an der kulturellen und sozialen Grundversorgung beteiligen.

Gerade aber einer solchen Bevormundung möchten sich die Stiftungen nicht beugen.Ihre Vertreter verweisen auf amerikanische oder britische Modelle, wo sich der Staat als Treuhänder des öffentlichen Interesses versteht und die Eigenverantwortung der Stiftungen gesetzlich verbürgt.In Deutschland trete der Staat als Treuhänder des Stifterwillens auf und überwache mißtrauisch die Verwendung der Gelder im Sinne des Stiftungszwecks.Zudem wehren sich die Stiftungen gegen eine enge Auslegung der Gemeinnützigkeit, die zum Beispiel Forschungsstiftungen der Industrie als wettbewerbsverzerrende Steuersubvention nicht anerkennt.In der ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth finden sie eine energische Fürsprecherin: "Jeder fragt sich, was uns an Steuern entgeht, und nicht, was von den Stiftungen geleistet wird." Die Reform leite eine "Trendwende in der demokratischen Kultur" ein.

KAI MÜLLER

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