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Das Wasserbecken, rund drei Hektar groß, soll auch für Wassersport-Veranstaltungen genutzt werden.

© Simulation: promo

Klage des BUND erfolgreich: Baustopp für Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland hat sich mit seiner Klage gegen das Bauvorhaben auf dem Tempelhofer Feld durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht hält die Baugenehmigung für unzulässig. Ganz vom Tisch ist das Vorhaben jedoch noch nicht.

Das geplante Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld darf vorerst nicht gebaut werden. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Der Beschluss hat zunächst "aufschiebende Wirkung". Geklagt hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

Das rund drei Hektar große Becken soll das Regenwasser von Dach und Vorfeld des Flughafengebäudes aufnehmen. Damit will die Tempelhof Projekt GmbH als Betreiber des Flughafengebäudes jährlich rund 300 000 Euro an Abwassergebühren sparen. Außerdem sollen an dem Becken Kultur- und Wassersportveranstaltungen stattfinden. Es sei zwar kein Badesee mit Strandbad geplant, erklärte vor kurzem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, aber das Wasser werde Badequalität haben. Die Verdunstung über dem Becken soll sich außerdem positiv auf das Stadtklima auswirken.

Im Oktober 2013 erteilte die Senatsverwaltung eine Baugenehmigung zur Errichtung des Beckens. Der BUND erklärte daraufhin, beim Verfahren zur Baugenehmigung seien die Beteiligungsrechte der Umweltverbände übergangen worden.

Die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts erklärte nun, es gebe erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung. Es handele sich um die "Herstellung eines Gewässers" und nicht um ein "technisches Bauwerk", das vom natürlichen Wasserkreislauf abgekoppelt sei. Für die Schaffung eines Gewässers sei "eine Plangenehmigung oder ein Planfeststellungsbeschluss" erforderlich. Hierzu hätte es zunächst einer Vorprüfung bedurft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei. Das Unterlassen dieser Vorprüfung stelle einen "beachtlichen Verfahrensmangel" dar.

Der BUND begrüßte den Gerichtsbeschluss und forderte den Senat auf, die Baugenehmigung für das Wasserbecken und den geplanten Rundweg zurückzuziehen und "ein offenes und transparentes Verfahren für die Weiterentwicklung der einzigartigen Freifläche zu starten". Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) hatte bislang erklärt, er wolle den Volksentscheid über das Tempelhofer Feld am 25. Mai abwarten. Vorher würden keine Bagger rollen.

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