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Am Rande der 1. Mai Demo fanden Polizisten gefährliche Rohrbomben.

© dpa

Exklusiv

Anschlagsversuch: Bundesanwaltschaft schaltet sich in Rohrbombenfund am 1. Mai ein

Die Bundesanwaltschaft prüft, ob der Rohrbombenfund vom 1. Mai in ihre Zuständigkeit fällt. Dies ist dann der Fall, wenn der Verdacht auf eine terroristische Gruppierung besteht.

Von Frank Jansen

In den Fall der Rohrbomben, die von der Berliner Polizei am Rande der "Revolutionären Maidemonstration" in Kreuzberg gefunden wurden, hat sich nach Informationen des Tagesspiegels die Bundesanwaltschaft eingeschaltet. Die Behörde in Karlsruhe hat nach Angaben eines Sprechers einen "Prüfvorgang" angelegt. Es werde untersucht, "ob es sich um ein staatsschutzrelevantes Delikt handeln könnte, das in unsere Zuständigkeit fällt", hieß es am Dienstag.

Bilder vom 1. Mai in Berlin

Die Bundesanwaltschaft kann Ermittlungen an sich ziehen, wenn der Verdacht besteht, eine terroristische Gruppierung sei aktiv. "Wir holen derzeit Informationen beim Berliner Landeskriminalamt ein", sagte der Sprecher. Es sei aber noch völlig offen, ob die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernehme.

Die Polizei hatte am Abend des 1. Mai am Rande der Demonstration drei Rohrbomben entdeckt, die mit einem hochgefährlichen Chlorat-Zucker-Gemisch gefüllt waren. Laut Polizei ist nicht auszuschließen, dass weitere Rohrbomben am Rande der Demonstrationsstrecke abgelegt wurden.

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