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Zwei Kugelspeicher der Gasag in Charlottenburg. Die Vergabe der Gasnetzkonzession an "Berlin Energie" wird vor dem Landgericht verhandelt.

© dpa / archiv

Exklusiv

Gasnetzkonzession in Berlin: Senat scheitert vor Kammergericht

Das Land Berlin ist vor Gericht gescheitert - die Vergabe der Gasnetzkonzessionen an "Berlin Energie" wird nun wie geplant vor dem Landgericht verhandelt. Die Gasag AG ist erfreut.

Von Sabine Beikler

Die Klage der Gasag AG gegen die Vergabe der Gasnetzkonzession an das landeseigene Unternehmen „Berlin Energie“ wird vor dem Landgericht verhandelt. Der 2. Senat des Berliner Kammergerichts wies laut Sprecherin Annette Gabriel mit Beschluss vom 6. Oktober eine sofortige Beschwerde des Landes Berlin ab. Weitere Rechtsmittel vor dem Bundesgerichtshof sind laut Beschluss nicht zulässig. 

Im Rechtsstreit vor dem Landgericht mit dem gegenwärtigen Besitzer des Berliner Gasnetzes, der im Bieterverfahren unterlegenen Gasag, setzten die Anwälte der Verwaltung alle Hebel in Bewegung, um die für den 9. Dezember anberaumte mündliche Verhandlung zu verhindern. Die Finanzverwaltung hatte Widerspruch gegen die Zuständigkeit des Landgerichts eingereicht und wollte, dass das Verfahren ans Verwaltungsgericht verwiesen wird. Das Landgericht wies eine Beschwerde ab, daraufhin wandten sich die Anwälte der Verwaltung an das Kammergericht. 

Die rechtliche Klärung rückt näher

Der 2. Senat begründete seine Entscheidung damit, dass das Verhalten des Landes als Unternehmen ausschlaggebend sei. Das Land Berlin biete im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb Leistungen an, unter denen die Abnehmer frei wählen könnten. Damit orientiere sich das Verhalten allein an der wettbewerblichen Beurteilung; somit wird der Rechtsweg nicht an der Ausgestaltung des Leistungsverhältnisses, sondern an der grundsätzlich privatrechtlichen Natur des Wettbewerbsgeschehens gemessen. Während das Verwaltungsgericht über hoheitliche Maßnahmen entscheidet, sind in diesem Fall Kartellgerichte zuständig, die beim Landgericht angesiedelt sind. 

"Die Gasag ist erfreut, dass damit die rechtliche Klärung der umstrittenen Vergabe ein großes Stück näher rückt", sagte Konzernsprecher Rainer Knauber. Wie berichtet, kritisierten Abgeordnete das Verhalten der Senatsfinanzverwaltung als "Verzögerungstaktik", da Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der Regel länger dauern.

Wann das Abgeordnetenhaus abstimmt bleibt unklar

Offen ist weiterhin, wann das Abgeordnetenhaus der im Juni getroffenen Vergabeentscheidung des Finanzsenators zum Gasnetz zustimmen wird. Die CDU will die Prüfung durch das Bundeskartellamt abwarten. Man werde sich "die nötige Zeit nehmen und sich nicht unter Druck setzen lassen", sagte der parlamentarische Geschäftsführer Heiko Melzer. Und das kann dauern: Bis die Prüfung beginnt, müssen die Angestellten der Bundesbehörde sich einer Überprüfung unter anderem von Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt unterziehen.

Die Finanzverwaltung hatte Vergabe-Akten zur "Verschlusssache" erklärt. Aus Sicht der Wettbewerbshüter ein beispielloser Vorgang: Noch nie habe sich eine Kommune gegenüber der Kartellbehörde so verhalten. Die Senatsfinanzverwaltung will von einer Verzögerungstaktik nichts wissen und sagte, man arbeite "selbstverständlich" kooperativ mit dem Bundeskartellamt zusammen. Eine entsprechende Vorlage zur Gaskonzessionierung zugunsten der landeseigenen Berlin Energie ist bereits ins Parlament eingebracht worden. Sollte sich die SPD in der Koalition durchsetzen, könnte diese Vorlage abgestimmt werden, bevor das Bundeskartellamt das umstrittene Verfahren umfassend geprüft hat.   

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