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Eine Hand wäscht die andere, auch bei Partys politischer Parteien? So sieht - und kritisiert - das die Linke.

© dpa

Imagepflege in der Kritik: Landesfirmen zahlen für Werbung auf Parteitagen

Tausende Euro sind Jahr für Jahr geflossen, überwiegend an SPD und CDU: Die landeseigenen Unternehmen lassen sich die Pflege ihres Images bei den politischen Parteien kräftig was kosten. Die Linke hält dieses Geschäft für problematisch.

Die Tausende von Euro haben die landeseigenen Unternehmen Jahr für Jahr überwiegend an SPD und CDU bezahlt, um auf Parteitagen, Festen und Konferenzen Stände aufbauen oder Plakate aufhängen zu dürfen. Dabei verbietet das Parteiengesetz seit dem Jahr 2002 Parteispenden durch Unternehmen, an denen das Land mit mehr als 25 Prozent beteiligt ist. Für den Senat fallen die Zuwendungen aber nicht darunter, denn diese seien ja nur ein Entgelt für eine zulässige „PR-Arbeit“.

Von einer „Grauzone“ spricht dagegen der rechtspolitische Sprecher der Linken, Klaus Lederer. Er hatte den Senat im Abgeordnetenhaus nach Details zu der PR-Arbeit der Landesbetriebe bei der politischen Landschaftspflege gefragt. Und obwohl die Übersicht der Summen, die geflossen sind, lückenhaft ist, zeigt sie, dass vor allem die Parteikassen von SPD und CDU regelmäßig durch diese „PR-Arbeit“ entlastet werden. Ein willkommener Geldsegen angesichts rückläufiger Mitgliederzahlen und knapper Parteifinanzen.

Klaus Lederer, Landeschef der Linkspartei.
Klaus Lederer, Landeschef der Linkspartei.

© Thilo Rückeis

So bedachte die Berliner Stadtreinigung (BSR) die CDU im vergangenen Jahr gleich zwei Mal mit jeweils rund 1713 Euro für die „Standmiete“ bei CDU-Parteiveranstaltungen im Februar und im Mai. Noch teurer ließen sich nur die Liberalen die Werbung der Stadtreinigung bezahlen: 1785 Euro. Günstiger kam die Politur ihres Images die BSR bei SPD-Mitgliedern: 1428 Euro überwies sie in diesem Jahr. Der gleiche Betrag floss auch bei zwei Veranstaltungen der Grünen.

Auch die BVG zahlte regelmäßig, um die Werbetrommel unter Parteigängern rühren zu können. Nur floss das Geld auf Umwegen: „Im Einzelfall wurden Standmieten an Veranstaltungsagenturen gezahlt“, teilt der Senat mit. Dies sei üblich, sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz, weil man die Stände von Agenturen aufstellen lasse. Wie hoch die Summen waren, wird nicht verraten.

Sehen Sie hier Bilder vom Hoffest 2011:

Dass die BVG ganz regelmäßig bei den Landesparteitagen der Sozialdemokraten präsent war und dafür auch zahlte, gibt das Unternehmen zu. Dagegen warb die BVG nur zwei Mal in den vergangenen neun Jahren bei der CDU und sogar nur ein einziges Mal bei der FDP. Eine Bevorzugung der SPD habe es nicht gegeben, sagt Reetz. Die BVG sei dabei gewesen, wenn die Parteitage sich mit Verkehrspolitik beschäftigt hätten. Inzwischen verzichte die BVG auf solche Auftritte. Nur beim Hoffest des Regierenden Bürgermeisters werde man weiter dabei sein, da man dort sehr viele Entscheidungsträger treffen könne.

Auch BSR-Sprecherin Sabine Thümler begründet das Engagement mit der Möglichkeit, mit vielen Vertretern der Landes- und Bezirkspolitik sprechen zu können, die man sonst nicht so einfach erreiche. Die Initiative sei vor etwa zehn Jahren von den Parteien ausgegangen; inzwischen werde die BSR aber selbst aktiv. An einen Rückzug denke man nicht.

CDU-Landesgeschäftsführer Dirk Reitze verwies darauf, dass die Unternehmen auch woanders Stände aufstellten und dafür bezahlten. Parteitage böten einfach die Gelegenheit, viele Entscheidungsträger zu treffen.

„Es hat jedenfalls etwas von Landschaftspflege, wenn die Firmen Veranstaltungen von Parteien finanzieren, deren Mitglieder sie kontrollieren sollen“, sagt Lederer. Der Linken sei die Werbung auch angeboten worden – als sie noch mitregierten. Doch die Partei lehnte ab. „Wir fanden das problematisch, es gibt da ein Distanzgebot“, sagt Lederer.

Kein Geld floss von den Wasserbetrieben. Sie bauten stattdessen auf den Sommerfesten der Berliner Landes-SPD von 2003 bis 2005 und der SPD-Gala „Alex“ eine „Wasserbar“ auf.

Zu der Grenze zwischen dem verbotenen Sponsoring und der noch zulässigen PR-Arbeit schreibt der Senat: „Generelle Vorgaben für die Frage, ob sich Landesunternehmen anlässlich von Veranstaltungen politischer Parteien präsentieren dürfen, gibt es nicht. Auszuschließen ist dagegen nach den Beteiligungshinweisen des Landes eindeutig das Sponsoring von politischen Parteien durch öffentliche Beteiligungsgesellschaften.“

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