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"Schwachmaten"-Affäre: Buschkowsky verliert Kampf um Ehre

Neuköllns Bezirksamt muss für einen Rechtsstreit mehr als 7000 Euro zahlen - weil Bürgermeister Heinz Buschkowsky sich nach kritischer Berichterstattung zu seiner Richterschelte gekränkt fühlte.

Heinz Buschkowsky ist seine Ehre wichtig, doch hat er den juristischen Kampf darum nach seiner Richterschelte vom vergangenen Jahr jetzt verloren. Sowohl Berliner Gerichte als auch das Hamburger Landgericht haben Klagen des Neuköllner Bezirksbürgermeisters gegen kritische Tagesspiegel-Berichte zu seiner Justizbeschimpfung abgewiesen. Buschkowsky hatte im Namen des Landes Berlin auf „Ehrschutz“ geklagt, die aufgelaufenen Gerichts- und Anwaltskosten von mehr als 7000 Euro bürdet er nun dem Steuerzahler auf. Zudem hat er im Streit mit dem Präsidenten des Amtsgerichts, Alois Wosnitzka, seinen Anwalt zurückgepfiffen. Auch Wosnitzka hatte er mit rechtlichen Schritten gedroht.

Buschkowsky hatte in einer Kolumne für die „Bild“-Zeitung im August 2011 Teile der Berliner Richterschaft als „Schwachmaten“ bezeichnet und eine vermeintliche „Schlafmützenjustiz“ angeprangert. Wosnitzka rügte daraufhin öffentlich „Schmähkritik an der Richterschaft“ und „verbale Entgleisungen“ des SPD-Politikers. Auch die damalige Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) protestierte.

„Buschkowsky Richterschelte fällt auf ihn zurück“, titelte der Tagesspiegel wenig später. Denn bei seiner Kritik hatte er sich ausgerechnet auf einen Fall wegen Alkoholausschanks an Minderjährige vor dem Amtsgericht bezogen, in dem sich das Neuköllner Bezirksamt selbst Versäumnisse zuschulden kommen ließ. So waren unter anderem Behördenmitarbeiter nicht zum Termin erschienen, um das Verfahren zu unterstützen, obwohl sie einen Hinweis des Gerichts erhalten hatten. Ein Mitarbeiter sagte lediglich als Zeuge aus. Wegen unklarer Beweislage erfolgte ein Freispruch. Daraufhin verfasste Buschkowsky seine Tirade.

Der selbstbewusste Bürgermeister, der so gern austeilt, mochte selbst nicht einstecken und suchte nun Hilfe bei ebenjener Justiz, die er zuvor beleidigt hatte. „Erstunken und erlogen“ seien die Vorwürfe, ließ der Gekränkte seinen Anwalt schreiben.

Wie die Gerichte reagierten und was Buschkowsky erspart blieb.

Allerdings trafen die Vorwürfe erstens im Kern zu. Und zweitens ist der zivilrechtliche Ehrschutz des Bezirkschefs begrenzt – es gibt ihn für Privatpersonen, die sich anders schlecht wehren können, jedoch nur in Ausnahmefällen für Körperschaften öffentlichen Rechts. Das wusste Buschkowsky zwar. Doch dessen ungeachtet drohte er mit der Justiz, um auf die Berichterstattung Einfluss zu nehmen. Und er klagte, als der Tagesspiegel sich weigerte.

Schon das Berliner Landgericht ließ den Bürgermeister abblitzen, ebenso das Kammergericht. Die wesentlichen Behauptungen treffen zu, entschieden die Richter. Das Landgericht Hamburg beschied ihm sogar, die angebliche Ehrverletzung bliebe unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Berichte unterhalb der „Bagatellschwelle“. Als „Hoheitsträger“ besitze er „gesteigerte Möglichkeiten, seinen eigenen Standpunkt öffentlich zur Geltung zu bringen“. Im Klartext: Einer wie er braucht dafür keine Gerichte.

Seine aussichtslosen Klagen hat Buschkowsky das Land Berlin nach eigener Auskunft insgesamt 7207,30 Euro kosten lassen. Aus eigener Tasche zahle er dies nicht, ließ er den Tagesspiegel wissen. Er habe „Grenzen und Inhalte“ seines „Ehrenschutzes“ vor Gericht „konkretisieren“ lassen wollen. Ein ebenso teures wie überflüssiges Projekt. Zumal, da die als „Schwachmaten“ geschmähten Richter seinerzeit keinen Strafantrag gestellt hatten und dem Justizkritiker aus dem Neuköllner Bezirksamt somit eine Anklage wegen Beleidigung erspart geblieben war.

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