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Fernsehmoderator Jörg Kachelmann.

© dpa

Update

635 000 Euro Schmerzensgeld: Kachelmann siegt gegen Springer-Verlag

Das Landgericht Köln hat den Springer-Verlag dazu verdonnert, an Jörg Kachelmann 635 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. "Bild" und Bild.de haben in der Berichterstattung über den Vergewaltigungsprozess die Persönlichkeitsrechte des Wetterexperten verletzt, so das Gericht.

Der Medienkonzern Axel Springer muss 635 000 Euro Schmerzensgeld an den Wetterexperten Jörg Kachelmann zahlen. Das urteilte das Landgericht Köln am Mittwoch, wie am Mittwoch sowohl der Anwalt des Fernsehmoderators, Ralf Höcker, als auch eine Sprecherin der Axel Springer SE besätigte. Die Summe gilt als die bisher höchste in einem solchen Verfahren. „Herr Kachelmann musste die schlimmste Hetzkampagne der deutschen Presserechtsgeschichte über sich ergehen lassen“, sagte Höcker. „Sein Ruf wurde durch „Bild“ & Co. vollständig ruiniert. Dieses Urteil ist die Quittung. Es wird hoffentlich abschreckende Wirkung auf den Boulevard haben.“

Springer-Verlag will in Berufung gehen

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Die Richter sahen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Springer-Publikationen, die 2010 und 2011 über den Strafprozess gegen den Moderator berichtet hatten. Sie blieben allerdings deutlich unter der Summe von 2,25 Millionen Euro, die Kachelmann verlangt hatte. Konkret ging es um Berichte in der „Bild“-Zeitung (Print und Online). Der Springer-Verlag hatte bereits vor der Urteilsverkündigung erklärt, wegen der Bedeutung des Urteils für die Berichterstattung im Falle einer Niederlage in Berufung zu gehen. Aber auch Kachelmann-Anwalt Ralf Höcker will in Berufung gehen. Er und sein Mandant sind mit der Höhe des Schmerzensgeldes nicht einverstanden.

Kachelmann hatte Ende 2013 beim Landgericht Köln Schmerzensgeldklagen gegen die Verlage Springer und Burda eingereicht. Insgesamt forderte er 3,25 Millionen Euro Entschädigung wegen angeblicher Rechtsverstöße in der Strafprozess-Berichterstattung. Mit Hubert Burda Media legte Kachelmann den Streit im Mai dieses Jahres durch einen Vergleich bei. Sein Anwalt Ralf Höcker nannte allerdings keine finanziellen Details.

Im März 2010 war Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung, den eine ehemalige Geliebte erhoben hatte, verhaftet worden. Über den monatelangen Strafprozess wurde von zahlreichen Medien intensiv berichtet. Im Mai 2011 wurde der Wettermoderator vom Landgericht Mannheim freigesprochen. Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Prozess sah Kachelmann mehrfach seine Persönlichkeitsrechte verletzt, konnte sich vor Gericht aber nicht immer durchsetzen. So scheiterte er im März 2013 beim Bundesgerichtshof mit einer Unterlassungsklage gegen das Internetportal „bild.de“, das über Details aus seinem Sexualleben berichtet hatte.

Der grundsätzliche Ausgang des Verfahrens hatte sich bereits vor der Urteilsverkündung abgezeichnet. Die Kammer des Kölner Landgerichts hatte schon Anfang des Jahres deutlich gemacht, dass sie in 26 Fällen bei Print und in 21 Fällen bei Online eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung für möglich hält. Sie hatte aber auch durchblicken lassen, dass Kachelmann nicht mit der von ihm geforderten Summe rechnen kann. Gespräche über einen Vergleich waren gescheitert. Auch dessen Anwalt Ralf Höcker räumt ein: „Das Gericht hat schon zu erkennen gegeben, dass wir die sehr hohe Klagesumme nicht erreichen werden. Ich gehe trotzdem davon aus, dass Springer in einer Höhe verurteilt wird, die neue Maßstäbe setzt und Springer so weh tut, dass wir einen Abschreckungseffekt erzielen.“ mit

Die schwedische Prinzessin Madeleine erhielt 400 000 Euro

Noch höher als im Fall Kachelmann fiel allerdings die Entschädigung aus, die der Klambt-Verlag an die schwedische Prinzessin Madeleine zahlen musste. Auf 400.000 Euro setzte das OLG Hamburg 2009 das Schmerzensgeld fest, weil die Persönlichkeitsrechte der Prinzessin in 86 Artikeln in „Frau mit Herz“ und „Welt der Frau“ rücksichtslos verletzt worden seien. Im Jahr 2004 hatte der Bundesgerichtshof der Caroline-Tochter Alexandra ein Rekordschmerzensgeld von mehr als 76000 Euro wegen der Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos in „Die Aktuelle“ und „Die Zwei“ zugesprochen. Es war das höchste Schmerzensgeld, das einer Minderjährigen zugesprochen wurde.

Von grundsätzlicher Bedeutung ist hingegen das Caroline-Urteil von 2004 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschrechte. Das Gericht entschied abschließend, dass durch die Veröffentlichung zahlreicher Bilder ihr „Recht auf Achtung des Privatlebens“ verletzt wurde. Neben den Schmerzensgeldzahlungen wegen der Veröffentlichung der Fotos erhielt Caroline von Monaco zudem 115 000 Euro Schadensersatz von der deutschen Bundesregierung, weil die deutschen Gerichte sie nicht ausreichend geschützt hatten. Das Urteil wurde von einigen Medien als Eingriff in die Pressefreiheit gewertet, führte aber dazu, dass nun im Einzelfall bewertet werden muss, ob das öffentliche Interesse den Abdruck eines Prominentenfotos rechtfertigt oder nicht.

Ob die Entscheidung des Landgerichts in der Berufung Bestand haben wird, ist nach Experteneinschätzung völlig offen. Die Erfahrung zeige, dass die Entscheidungen der Berufungsinstanz uneinheitlich hinsichtlich einer Bestätigung der ersten Instanz sind, sagte Katy Ritzmann, Expertin für Medien- und Presserecht beim Berliner Büro der Kanzlei FPS dem Tagesspiegel. "Das OLG wird, wenn es zu einer Berufung kommt, noch einmal überprüfen, ob die Annahmen des Landgerichts zutreffend waren, also die einzelnen Äußerungen als derart schwerwiegend rechtsverletzend anzusehen sind, dass eine Geldentschädigung in der zugesprochenen Höhe gerechtfertigt ist." Das Ergebnis ist also offen und es dürfte spannend bleiben, so Ritzmann. Entscheidend für die Frage, ob das OLG das Urteil des Landgerichts abändert, sei, wie detailliert und nachvollziehbar die Begründung der Entscheidung des Landgerichts ausgefallen ist. (mit dpa und epd)

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