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Medien: Abgezockt und abgemahnt

So arbeiten die Internetbetrüger: Statt kostenloser Hausaufgabenhilfe gibt es teure Monatsabonnements

Die Warnung ist eindeutig: So hilfreich Hausarbeitenbörsen im Internet für die schulpflichtigen Kinder als Inspiration und Impulsgeber sein können, so gefährlich wird es, wenn man auf die falschen Seiten gelangt. Diese Anbieter verlangen „von ihren Nutzern die Installation einer Zugangssoftware und die anschließende Aktivierung eines Dialer-Programms. Diese Programme können sehr hohe Telefonkosten verursachen“, heißt es auf der beliebten Schülerinformationsseite Schulweb.de. Zwar wurden die besonders gefährlichen 0190er-Nummern inzwischen abgeschafft, und auch die gesetzlichen Regeln für den Umgang mit den Einwählprogrammen haben sich zugunsten der Verbraucher gebessert, so dass Dialer längst nicht mehr das größte Problem sind. Die schwarzen Schafe des Internets haben sich aber bereits neue Wege ausgedacht, um an das Geld der kleineren, aber auch der großen Internetnutzer zu kommen. Ob Dialer und dubiose Abo-Modelle, falsche Rechnungen oder Massenabmahnungen wegen vermeintlicher Rechtsverstöße: Im Internet muss man sich nicht nur gegen bösartige Viren, sondern genauso gegen nicht minder bösartige Betrüger wappnen.

VORSICHT BEI GRATIS-ANGEBOTEN

Die Billig-Mentalität vieler Internet-Nutzer macht es den Online-Betrügern leicht. Kaum etwas funktioniert so gut wie ein Gratis-Hinweis auf der Homepage. Nur dumm, wenn man das vermeintliche Gratisangebot nur nutzen darf, wenn zuvor eine Reihe persönlicher Daten eingegeben wurden. Daten, die später für die Erstellung einer Rechnung genutzt werden, weil sich hinter dem Gratisangebot ein Abonnement mit monatlichen Festkosten versteckt hat. Nach einem ähnlichen Prinzip wird bei manchen Warenproben verfahren. Statt mit ständig neuen Werbeprodukten versorgt zu werden, flattert zum Montsende eine Rechnung über 84 Euro in den Briefkasten, warnte gerade erst die PC-Fachzeitschrift „PC Praxis“.

UNERFAHRENE NUTZER IM VISIER

Beliebte Opfer für dreiste Abzocker sind Menschen, deren Internet-Erfahrung gering ist. Während ältere Nutzer aufgrund ihrer Lebenserfahrung zumeist sehr kritisch auf Lockangebote reagieren, fehlt Kindern diese Vorsicht – vor allem, wenn beispielsweise mit kostenlosen MP3- Songs geworben wird. Mitunter sind die ersten Songs sogar tatsächlich umsonst. Erst nach dem Ende der Schnupperphase wird der Vertrag wirksam, der durch das Klicken auf den Ok-Button im Fenster mit den Allgemeinen Geschäftsbedinungen zustande kam. Seriöse Anbieter wissen allerdings, dass Kinder Verträge, die regelmäßige Folgekosten verursachen, gar nicht allein abschließen dürfen (siehe Kasten). Sie verlangen darum in jedem Fall die Einwilligung der Eltern. Wird sie nicht gegeben, ist der Vertrag unwirksam und es muss nicht gezahlt werden.

NACH IMMER GLEICHEM MUSTER

Was nach dem Lockangebot passiert, folgt zumeist dem immergleichen Strickmuster: Nach etwas über zwei Wochen, nachdem man sich auf der Seite registriert hat, befindet sich eine Rechnung im Briefkasten. Für den Fall, dass der Nutzer nicht bezahlen will, enthält die Rechnung zumeist die unmissverständliche Warnung vor Strafanzeigen und Anwaltskosten. Der Zeitpunkt für die Rechnung wird geschickt gewählt, weil die 14-tägige Widerrufsfrist für Online-Geschäfte meist gerade abgelaufen ist. Dennoch bleiben viele dieser Verträge unwirksam, weil eben doch nicht alles rechtens ist. Wird nicht explizit darauf hingewiesen, dass es sich um einen kostenpflichtigen Dienst handelt oder fehlt beispielsweise der gut sichtbar angebrachte Hinweis auf das Widerrufsrecht, muss nicht gezahlt werden.

WIE VERHÄLT MAN SICH RICHTIG?

In jedem Fall muss auf die Rechnung reagiert werden – und zwar schriftlich und am besten als Einschreiben. Fordern Sie den Anbieter zum Nachweis auf, dass Sie tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben. Ein weiterer Rat von Verbraucherschützern: Widerrufen Sie hilfsweise den Vertrag (für den Fall, dass er tatsächlich zustande gekommen ist). Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie genau vorgehen sollen, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale und schalten Sie bei höheren Geldbeträgen einen Anwalt ein.

ABMAHNUNGEN FÜR INTERNET-SEITEN

Nicht ganz so häufig, aber für die Betroffenen nicht weniger ärgerlich, sind Abmahnungen für Betreiber von Internet- Seiten und Online-Weblogs. Wer im Internet etwas auf seiner eigenen Seite oder im eigenen Internet-Angebot veröffentlicht, muss auch als Privatperson oder Verein gewisse Spielregeln beachten. So muss die Homepage ein Impressum mit Angaben zu Name, Anschrift und E-Mail-Adresse enthalten. Juristischer Ärger droht auch bei Urheberrechtsverletzungen. Dabei muss es sich nicht einmal um Raubkopien von Songs oder Filmen handeln. Auch das bloße Veröffentlichen eines Liedtextes ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers unzulässig. Doch nicht in jedem Fall muss eine Abmahnung, die man wegen der Nichteinhaltung einer dieser Regeln erhalten hat, auch bezahlt werden. Da es bei diesen Abmahungen mitunter um mehrere hundert Euro und mehr geht, lohnt es sich ebenfalls einen Anwalt aufzusuchen.

Mehr zum Thema:

www.verbraucherzentralen.de

www.aufrecht.de www.e-recht24.de

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