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Neutral und staatsfern und als Pay-TV. so soll das öffentlich-rechtliche Fernsehen über die AfD berichten

© imago/Christian Thiel

AfD will ARD & Co. reformieren: Pay-TV statt Zwangsabgabe

Das AfD-Grundsatzprogramm stellt fest: "Wider die politische Korrektheit: Reform des öffentlichen Rundfunks ist überfällig".

Die Alternative für Deutschland (AfD) ist "wider die politische Korrektheit" eingestellt, und deshalb "ist die Reform des öffentlichen Rundfunks überfällig". So jedenfalls ist die Passage im Grundsatzprogramm der Partei überschrieben, das beim Bundesparteitag beschlossen wurde. Offenbar wird eine grundsätzliche Unzufriedenheit mit der Berichterstattung der Medien, genauer mit den Sendeleistungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die AfD trete für eine vielfältige Medienlandschaft ein, die freie Information und kritische Diskussion ermögliche. Meinung und Information müssten klar erkennbar voneinander getrennt sein. Tatsachen sollten als solche benannt und nicht aus politischen Gründen verschleiert werden. Aus AfD-Sicht zeigt sich hier ein aktuelles Versagen und fordert deshalb: "Schluss mit ,Politscher Korrektheit': Was wahr ist, kann nicht ,unkorrekt' sein".

Parteipolitisch neutral und staatsfern

Diese allgemeine Forderung münzt die Partei in spezielle Forderungen an die öffentlich-rechtlichen Sender um. Dieser Rundfunk müsse seinen Informations- und Bildungsauftrag parteipolitisch neutral und staatsfern erfüllen. Daher seien Programme, Finanzierung, Organisation und die Kontrolle durch Rundfunk- und Fernsehräte grundlegend zu reformieren und Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Wie dieser "Staatsfunk" zu entstaatlichen ist? "Ein erster Schritt zur Reform kann es sein", so steht es unter Punkt 7.5 im Grundsatzprogramm, "die Staatsverträge zu kündigen, mit denen die Landesregierungen die Finanzen und die Kontrolle des Rundfunks regeln." Wahr ist, dass die 16 Bundesländer die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio regeln, in ihrer Programmgestaltung sind die Sender autonom. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland gilt als staatsfern organisiert.

Mag sein, dass der öffentliche Rundfunk streckenweise überfinanziert ist oder vorhandene Gelder nicht auftragsgerecht ausgegeben werden. Aber: Definitiv fühle ich mich von den Privaten unterinformiert. Warum sollten die das auf einmal besser machen?

schreibt NutzerIn klammer

Pay-TV und Pay-Radio

Für die AfD ist die Finanzierung der entscheidende Reformhebel. Da wird radikal gedacht. "Die AfD lehnt den geräteunabhängigen Zwangsbeitrag ab", mehr noch: "Ebenso lehnt sie eine zusätzliche Finanzierung durch Werbeeinnahmen ab". Bislang kommen aus beiden Quellen jährlich rund acht Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammen. Das AfD-Programm sagt realiter nichts über die Finanzierung, trotzdem wird klar, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk werden: ein Pay-TV, ein Pay-Radio, nur von denen bezahlt, die freiwillig bezahlen. Das allerdings ist eine grundstürzlerische Idee, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als "public service" abschaffen könnte. Was aus AfD-Sicht auf jeden Fall verringert gehört, das ist die Zahl der Fernseh- und Rundfunkprogramme von ARD, ZDF und Deutschlandradio, "auch deswegen, um die Entwicklung einer leistungsfähigen privaten Medienlandschaft nicht durch unfaire Konkurrenz zu behindern". Genauer wird das Grundsatzprogramm nicht, in Sachsen-Anhalt hatte die Landespartei formuliert: "Der staatliche Rundfunk soll künftig aus ein bis zwei Kanälen bestehen, die der Grundversorgung der Staatsbürger mit Informationen dienen und dabei ein strenges Neutralitätsgebot zu beachten haben.“

Selbst im letzten Programmpunkt scheint das Misstrauen der Alternative für Deutschland gegenüber dem öffentlich-rechlichen Rundfunk durch: "Einmal ausgestrahlte Sendungen müssen vollständig, unverändert und unbegrenzt in den Mediatheken der Sender abrufbar sein - soweit nicht Urheber- und Persönlichkeitsrechte dem entgegenstehen."

DJV übt Kritik

Eine erste Kritik am AfD-Programm gibt es schon, und zwar von Frank Überall, dem Chef des Deutschen Journalisten-Verbandes. "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört zu den tragenden Pfeilern der journalistischen Informationsvermittlung in Deutschland. Sein Bestand ist vom Bundesverfassungsgericht garantiert." Daran könne auch Parteitagsbeschluss nichts ändern. Der Vorsitzenden Frauke Petry wirft der DJV-Bundesvorsitzende ein „gestörtes Demokratieverständnis“ vor: „Die Hofberichterstattung, die sich Frau Petry von den Journalistinnen und Journalisten offenbar wünscht, kennen wir von autokratischen Herrschern. In unserer Demokratie hat sie jedenfalls nichts zu suchen.“

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