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Medien: Affäre Borer, Teil III

Die Schweiger fangen an zu reden – und jetzt mischt Plöger mit

Die absurde Geschichte um die tatsächliche oder vermeintliche Sex-Affäre des früheren Schweizer Botschafters Thomas Borer mit der Parfümverkäuferin Djamile Rowe ist wieder um ein spektakuläres Kapitel reicher geworden – und sie hat einen weiteren obskuren Darsteller bekommen: den umstrittenen Berliner Krawall-Anwalt Hanns-Ekkehard Plöger. Doch jetzt geht es nicht mehr um die Frage, ob Sex in der Botschaft „unter oder auf dem Tisch“ des Botschafters stattgefunden hat (Plöger), sondern um mehr als eine Millionen Euro.

Plöger behauptet: Borer hat Rowe über einen Mittelsmann 30 000 Euro monatlich dafür gezahlt, dass sie ihre Behauptung widerruft, sie hätte ein Verhältnis mit ihm gehabt. Der Vorteil für Borer laut Plöger: Er konnte dem Zeitungsverlag Ringier, dessen Boulevard-Blatt „Sonntags-Blick“ über die Affäre berichtet hatte, mit einer Millionenklage drohen – und abkassieren. Gelaufen sei die Operation unter dem Namen „Cross Return“.

Der Mittelsmann, Heinrich Wirtz aus Berlin, sollte an dem lukrativen Deal beteiligt werden. Doch jetzt sieht er sich von Borer betrogen - Plöger soll das versprochene Geld bei Borer eintreiben. Eine entprechende Klageschrift ist nach Informationen des Magazins „Max“ am Freitag beim Landgericht Potsdam eingegangen.

Seit Wochen wird in der Stadt darüber spekuliert, wer ein Interesse haben könnte, Rowe ihr außergewöhnliches Luxusleben zu finanzieren. Wirtz selbst hatte immer behauptet, es gebe einen Auftraggeber, den er aber nicht nennen werde. Aber jetzt wurde ein Brief von an das Ex-Botschafter-Paar bekannt, in dem es unter anderem heißt: „ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass zum 30.9.2002 der Vorgang ,Operation Cross Return’ … im Hinblick auf die Beendigung der Betreuung von Djamile Rowe noch erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Ihre zukünftigen finanziellen Leistungen für Frau Rowe … sollten ihr zweckmäßigerweise direkt zufließen“.

In seinem Brief fordert Wirtz weiter „eine vereinbarte Auslagen(teil)erstattung in Höhe von … 60 713,77 Euro, vorzugsweise wie bei den vorangegangenen Teilzahlungen auch in bar.“ Als Frist für die Zahlung nennt Wirtz „Mittwoch, den 9.10.2002“. Zudem fragt er, „wie Sie beabsichtigen, unsere Teilungsvereinbarung hinsichtlich der Ringier-Entschädigungsleistung zu erfüllen“. Daneben erwähnt Wirtz einige Details über den „nicht besenreinen Zustand“ des Appartements im Sony-Center, in dem Rowe zuletzt gewohnt hatte – Tür an Tür mit Wirtz, der die Miete nach eigenen Angaben im Auftrag „eines Kunden“ gezahlt hatte. Im Appartement sei wegen „überdurchschnittlicher Gebrauchsbenutzung“ mit „nicht unerheblichen Instandsetzungsaufwendungen zu rechnen“.

Borer befindet sich nach Angaben seines Büros gerade im Ausland und ließ sich nicht sprechen. Ulrike Simon

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