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Alles auf Online: Winke, winke, sagt die Rechtsaufsicht

Die Verleger und die Privatfunklobby werden nicht begeistert sein. Das ZDF kann seine kritisierten Angebote im Internet vorantreiben, nachdem die für die Rechtsaufsicht des Senders zuständige Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein den notwendigen Drei-Stufen-Test gebilligt hat.

Das teilte das ZDF am Montag in Mainz mit. „Mit dieser Entscheidung ist der fristgerecht abgeschlossene Drei-Stufen-Test für die Onlineangebote des ZDF sowie für 3 sat und Phoenix erfolgreich geprüft worden“, erklärte der Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates Ruprecht Polenz. Die Rechtsaufsicht habe erfreulicherweise bestätigt, „dass der Fernsehrat beim Drei-Stufen-Test sauber gearbeitet hat“.

Mit dem Drei-Stufen-Test wurden die Internetangebote wie heute.de oder zdf.de auf Relevanz, Wirtschaftlichkeit und ihre Auswirkungen auf die private Konkurrenz getestet. ZDF-Intendant Markus Schächter zeigte sich mit dem durch den Drei-Stufen-Test gesetzten Rahmen nicht vollends zufrieden. „Die nunmehr rechtsgültigen Telemedienkonzepte hatten einen erheblichen Abbau der früheren Angebote zur Folge“, erklärte er. Immerhin bestehe mit den verbliebenen Angeboten Planungs- und Rechtssicherheit.

Es wird jetzt Genehmigungen prasseln. Auch der Südwestrundfunk bekam am Montag grünes Licht für seine Netzaktivitäten. Mitte August waren dem HR Auftritte wie boerse.ard.de gestattet worden. Die Entscheidungen zeigen den Trend an, wonach alle Onlineangebote der Öffentlich-Rechtlichen von den zuständigen Staats- und Senatskanzleien durchgewinkt werden. Wobei diese Prüfungen nicht die Inhalte und die Fragen etwaiger Konkurrenz zu den Angeboten der Verlage und der privaten Sender betreffen, sondern nur das Faktum, ob die Gremien beim Drei-Stufen-Test die Verfahrensschritte und gesetzlichen Vorgaben eingehalten haben.

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