zum Hauptinhalt

Altersfreigabe: Online-Spiele bekommen Jugendschutz

USK bietet Verfahren für Altersbeschränkung an.

Online-Spiele sind ein Massenphänomen. Allein der deutsche Spieleentwickler Bigpoint Games, der unter anderem das beliebte Browsergame „Farmerama“ bereitstellt, hat 150 Millionen Nutzer. Das riesige Online-Spiele-Angebot, von dem besonders Kinder und Jugendliche angesprochen werden, war bislang kaum zu kontrollieren.

Nun soll am 1. Januar 2011 der novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft treten. Blogs, Foren und auch Hobbyseiten müssten künftig für ihre Inhalte Vorkehrungen im Sinne des neuen Staatsvertrages treffen. Die Internetinhalte von Massenmedien sind davon ausgenommen. Blogger protestieren und sprechen von Zensur. Sie würden künftig auch für die Inhalte Dritter verantwortlich gemacht.

Andererseits wären für Online-Spiele damit einheitliche Alterskennzeichnungen in den Stufen 0, 6, 12, 16 und 18 möglich. Computerspiele, die im Einzelhandel „offline“ erhältlich sind, haben diese Altersangaben bereits. Vergeben werden sie nach dem Jugendschutzgesetz von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Für Online-Spiele bietet die USK nun ein Verfahren zur Klassifizierung im Sinne des neuen JMStV an. Danach könnten die Spieleanbieter anhand eines USK-Kataloges selbst einschätzen, mit welcher Altersbeschränkung sie ihr Spiel kennzeichnen. Die Teilnahme an dem Verfahren soll für die Anbieter freiwillig sein. Damit orientiert sich die USK an dem europäischen Alterseinstufungssystem Pan European Game Information (PEGI), an dem Deutschland nicht teilnimmt. Die USK sieht in dem Verfahren den richtigen Weg, die steigende Anzahl von Onlineinhalten überhaupt bewältigen zu können. Sie strebt mittelfristig an, diese Form der Altersbeschränkung wie bei Offline-Spielen staatlich anerkennen zu lassen.smb

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false