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Medien: An Michael Terhaag Anwalt für Online-Recht

Das Hausrecht im Gästebuch

Für meinen Verein betreibe ich als Webmaster eine Internet-Seite, auf der es auch ein Gästebuch gibt. Inwieweit bin ich für die Einträge dort verantwortlich und wie oft muss ich sie kontrollieren?

Mit einem solchen Gästebuch bieten Sie in der Regel einen so genannten Teledienst an, der leider immer einen gewissen Gefahrenherd für Beleidigungen, Volksverhetzung oder sonstige rechtswidrige Inhalte darstellt. Hierbei sind Sie grundsätzlich nur für die selbst verfassten Inhalte verantwortlich.

Für fremde Gästebucheinträge haften Sie bis zur deren Kenntniserlangung nicht. Sie sind nach dem Gesetzeswortlaut ausdrücklich nicht verpflichtet, die von anderen gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Sollten Sie allerdings von unerlaubten Inhalten (wie zum Beispiel Beleidigungen, Volksverhetzung) nachweisbar Kenntnis erlangen – entweder indem Sie jemand darauf aufmerksam macht oder Sie hierauf etwa selbst antworten – müssen Sie unverzüglich aktiv werden. Sie sollten diese Einträge dann sofort entweder teilweise unkenntlich machen oder ganz löschen.

So können auch Nutzungsbedingungen für das Gästebuch sinnvoll sein. Bei ganz hartnäckigen Usern steht Ihnen dann ein so genanntes virtuelles Hausrecht zu und Sie können diesen Gästen ein dauerhaftes Verbot für das Gästebuch erteilen. Mehr Informationen und Beratung insbesondere zum Recht der neuen Medien finden Sie ständig aktualisiert auch unter www.aufrecht.de. Foto: Promo

– Haben Sie auch eine Frage?

Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: computer@tagesspiegel.de

Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

Redaktion Computer, 10876 Berlin

An Michael Terhaag

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