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Beleidigungsprozess: Raab muss 20.000 Euro an Mutter zahlen

Der Fernsehmoderator Stefan Raab (39) muss wegen Beleidigung 20.000 Euro an eine von ihm gekränkte Frau zahlen. Raab hatte über Fernsehbilder der Frau Witze gemacht und nahegelegt, sie sei eine Drogendealerin.

München - Über seine Anwälte verpflichtete sich Raab am Montag vor dem Landgericht München I außerdem zu einer schriftlichen Entschuldigung bei der 29 Jahre alten Mutter bis zum 31. März. Die Frau zog dafür ihren Strafantrag zurück, das Gericht stellte das Berufungsverfahren ein. Raab erschien nicht persönlich vor Gericht. Er ließ sich mit Verpflichtungen beim Fernsehen entschuldigen.

Der Moderator hatte in seiner Satire-Sendung "TV Total" auf ProSieben im September 2004 die Nebenklägerin ohne deren Einwilligung mit der Schultüte ihrer gerade eingeschulten Tochter im Arm gezeigt und die Aufnahme mit den Worten kommentiert: "Unfassbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser." Raab wurde ein Jahr später in Abwesenheit von einer Münchner Amtsrichterin zu 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der 39-Jährige und die Staatsanwaltschaft fochten die Entscheidung an.

Zum Auftakt des Berufungsprozesses schlug der Vorsitzende Richter Klaus Jörg vor, das Verfahren durch Rücknahme des Strafantrags und Zahlung "eines gewissen Schmerzensgeldes" zu erledigen. Der Anwalt der Nebenklägerin, Frank Roeser, legte vor allem Wert auf eine Entschuldigung. "Meine Mandantin ist vor einem Millionenpublikum durch den Dreck gezogen worden", sagte er.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Moderator kam die vorgeschlagene Einigung zu Stande. Raab zahlt 20 000 Euro sowie die Verfahrenskosten "zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", wie seine Anwälte Professor Norbert Getzweiler und Heiko Klatt betonten. (tso/dpa)

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