zum Hauptinhalt
Sie will den NPD-Spot nicht zeigen - und hat nun in zweiter Instanz Recht bekommen: Dagmar Reim, Intendantin des RBB.

© Kai-Uwe Heinrich

Update

Berlin-Wahl: RBB muss NPD-Spot nicht zeigen

Der RBB hat nun auch in zweiter Instanz Recht bekommen und muss den Wahlspot der NPD nicht senden. Die Auseinandersetzung geht nun vor dem Bundesverfassungsgericht weiter.

Das Oberverwaltungsgericht gab dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) heute recht, den umstrittenen Wahlwerbespot der rechtsextremistischen NPD nicht zu zeigen. Als der Sender sich weigerte, den Spot zu zeigen, hatte die Partei einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt – und verloren. Die NPD ging ans Oberverwaltungsgericht und verlor heute erneut. Nun will die Partei ihre letzte Option nutzen und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sagte NPD-Bundespressesprecher Klaus Beier dem Tagesspiegel.

Die Intendantin des RBB, Dagmar Reim, zeigt sich über das Urteil des Verwaltungsgerichts erleichtert: "Wir wehren uns gegen strafbare Inhalte in unserem Programm. Die Gerichte unterstützen uns nun auch in zweiter Instanz. Darüber freuen wir uns".

Zur Landtagswahl am 18. September zeigt der RBB derzeit abends um kurz vor 20 Uhr die verschiedenen Wahlwerbespots der antretenden Parteien. Der Sender weigerte sich, den Beitrag zu zeigen, da er in dem Filmchen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sah. In dem Spot würden kriminelle Handlungen und Ausländer gleichgesetzt, dies diene dazu, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden, so der Fernsehsender offiziell. Grundsätzlich sind die Sender nicht für den gezeigten Inhalt verantwortlich.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false