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Facebook kommentierte den Fall zunächst nicht. Die einstweilige Verfügung war dem Online-Netzwerk noch nicht zugestellt worden.

© Reuters/ Dado Ruvic

Berliner Landgericht: Facebook darf Kommentar von Nutzer nicht löschen

Facebook hatte wegen des Verstoßes von Gemeinschaftsstandards den Kommentar eines Nutzers gelöscht. Das hat das Berliner Landgericht nun per einstweiliger Verfügung untersagt.

Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen die Löschung eines Facebook-Kommentars erlassen und betritt damit juristisches Neuland in Deutschland. Den Kommentar war von Facebook unter Hinweis auf einen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards des Online-Netzwerk gelöscht worden und der Nutzer wurde für 30 Tage gesperrt, wie seine Anwälte am Donnerstag erläuterten. Das Landgericht Berlin verbot Facebook per einstweiliger Verfügung, den Kommentar zu löschen beziehungsweise den Nutzer zu sperren. Zuvor hatte die Funke Mediengruppe über die Entscheidung berichtet.

Facebook kommentierte den Fall zunächst nicht. Die einstweilige Verfügung war dem Online-Netzwerk noch nicht zugestellt worden. Den Anwälten des Nutzers zufolge wurde der Beschluss am 23. März erlassen und ihnen am 6. April zugestellt. Das Gericht gab keine Begründung an. Facebook war in dem Verfügungsverfahren nicht gehört worden und kann Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.

Facebook hob nach Abmahnung Sperre auf, Löschung aber nicht

Der Nutzer hatte einen Zeitungsartikel, in dem es unter anderem um Äußerungen des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland ging, kommentiert. Er schrieb: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über „Facharbeiter“, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.“

Den Anwälten des Nutzers zufolge hob Facebook nach einer Abmahnung die Sperre auf, die Löschung aber nicht. Zur Begründung habe es geheißen, eine erneute sorgfältige Überprüfung habe ergeben, „dass die Gemeinschafsstandards korrekt angewendet worden waren und der Inhalt daher nicht wiederhergestellt werden kann“. Die Gemeinschaftsstandards - sozusagen die Hausregeln von Facebook - verbieten unter anderem Hassbotschaften und Gewaltaufrufe. (dpa)

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