zum Hauptinhalt

Medien: „Berliner Zeitung“: Statut soll Konflikte regeln helfen

Knapp fünf Seiten lang ist das Redaktionsstatut der „Berliner Zeitung“, das vom 1. September an gilt.

Knapp fünf Seiten lang ist das Redaktionsstatut der „Berliner Zeitung“, das vom 1. September an gilt. Die Präambel und 15 Paragrafen sind als „institutionelles Regelwerk für anstehende Konflikte“ zu verstehen, sagte Vizechef Hendrik Munsberg gestern. Das Statut sieht den Erhalt der „Berliner Zeitung“ als Autorenblatt mit Vollredaktion vor. Ein dreiköpfiger Vertrauensausschuss soll künftig bei der Chefredakteurssuche eingebunden werden und selbst eine ständige Vorschlagsliste führen. Zudem bekennt sich der Verlag dazu, bei jeglichen die Redaktion und die Zeitung betreffenden Entscheidungen einvernehmliche Lösungen zu finden. Letzte Entscheidungsgewalt hat der Verlag. Bei Verstößen hat der Redaktionsausschuss die Möglichkeit, sich zu äußern und öffentlichen Druck auszuüben. Im Fall eines Weiterverkaufs gilt ein Sonderkündigungsrecht von sechs Monaten, beginnend mit der kartellrechtlichen Genehmigung. usi

www.djv-berlin.de/downloads/

Redaktionsstatut.doc

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false