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Jörg Kachelmann schlägt gegen Alice Schwarzer zurück.

© dpa

"Bild", "Bunte" und "Focus" sollen zahlen: Kachelmann verklagt Medien auf Schmerzensgeld in Millionenhöhe

Mehr als drei Millionen Euro fordert Jörg Kachelmann von "Bild", "Bunte" und "Focus" als Entschädigung. Doch die Medien wollen nicht zahlen.

Jörg Kachelmann hat die „Bunte“, den „Focus“, Bild.de und die „Bild“-Zeitung auf insgesamt mehr als drei Millionen Euro Schmerzensgeld verklagt. Allein von der „Bild“-Zeitung will Kachelmann demnach 1,5 Millionen Euro erstreiten. Insgesamt summieren sich die Forderungen auf 3,25 Millionen Euro.

"Bisher die höchste geforderte Geldentschädigung"

Wie erfolgreich der frühere Fernsehmoderators mit seinen Forderungen sein wird, muss sich allerdings erst noch zeigen, denn die Redaktionen von „Bunte“ und dem „Focus“ in München haben die Forderungen ebenso wie der Springer-Verlag in Berlin zurückgewiesen.

Kachelmann war im Mai 2011 nach einem spektakulären Prozess vor dem Landgericht Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Klagen gegen die Medien hatte Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker Ende 2013 beim Landgericht in Köln eingereicht. „Das ist nach meinem Wissen die höchste bisher in Deutschland geforderte Geldentschädigung“, sagte Höcker am Mittwoch. Die Höhe sei gerechtfertigt.

Die Redaktionen weisen die Forderungen zurück

Die Redaktionen von „Bunte“ und „Focus“ erklärten: „Herr Kachelmann hat seine Geldentschädigungsklage eingereicht - zwei Tage bevor wesentliche Teile des Anspruchs verjährt wären und mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Urteil.“ Zu klagen sei aber sein gutes Recht. „Dennoch halten wir seine Forderung für unbegründet und sehen daher der juristischen Auseinandersetzung gelassen entgegen.“

"Die dickste Klageschrift"

Auch Springer wehrt sich gegen die Forderung. „Die Anwälte von Jörg Kachelmann haben es nach mehr als drei Jahren geschafft, ihre zwei Mahnbescheide zu begründen“, teilte ein Sprecher mit. „Der Anspruch auf Geldentschädigung, der sich aus der Prozessberichterstattung ergeben soll, ist vollkommen unbegründet. Deshalb haben wir ihn bereits damals zurückgewiesen.“ Daran habe sich auch nichts geändert.

Einen Termin für eine mündliche Verhandlung hat das Gericht noch nicht festgelegt. Angesichts des Umfanges der Klageschrift habe das Landgericht Köln eine Frist zur Stellungnahme von einem halben Jahr festgelegt. „Das ist die dickste Klageschrift, die ich je bei Gericht eingereicht habe“, sagte Höcker. Man habe auch rechtskräftig festgestellte Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorgelegt. sal/dpa

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