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Blogs: Beleidigung im Netz

Der BGH legt Prüfregeln vor.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klare Regeln für die Prüfung von beleidigenden Inhalten im Internet vorgelegt. Danach sind die Provider nicht haftbar zu machen, wenn auf den von ihnen angebotenen Blogs Menschen beleidigt oder denunziert werden. Sie müssen jedoch auf begründete Anfrage der Betroffenen den Sachverhalt prüfen und den Inhalt gegebenenfalls löschen, entschieden die Richter am Dienstag in Karlsruhe. Sie stellten klar, dass deutsche Gerichte für solche Fälle zuständig sind, auch wenn der Provider im Ausland sitzt. Im konkreten Fall ging es um ein Blog bei blogspot.com, das von Google betrieben wird. dpa

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