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Computerfrage: Bewerten, aber nicht beleidigen

Wenn Internet-Nutzer in Bewertungsportalen ihre gute Kinderstube vergessen, kann es teuer werden. Anwalt Michael Terhaag sagt, was man besser unterlassen sollte.

„Vorsicht! Pfuscher! Schlimmer kann man einen Menschen nicht verunstalten …“, urteilte ein Internetnutzer über die Qualifikation eines Arztes. Wie kann ich mich gegen falsche oder beleidigende Bewertungen im Internet wehren?

Auf Bewertungsportalen weht teilweise ein rauer Wind. Erst diesen Sommer hatte das Landgericht Berlin in einem Urteil (Az.: 27 O 455/11) über die Haftung eines Forenbetreibers zu entscheiden. Das Gericht kam dabei zu dem Urteil, dass das Unternehmen für rechtsverletzende Äußerungen Dritter haftbar gemacht werden kann, sobald es davon Kenntnis erhalten hat. Nimmt ein Betreiber falsche Tatsachenbehauptungen oder beleidigende Meinungsäußerungen danach nicht aus dem Netz, muss er im Einzelfall selbst dafür gradestehen.

Aber muss ich mir von dem Bewertenden alles gefallen lassen? Natürlich nicht! Bei Beleidigungen oder Äußerungen, die erkennbar ohne Sachbezug den anderen nur öffentlich herabsetzen sollen, kann der Verfasser ebenso auf Unterlassung verklagt werden wie bei falschen Tatsachenbehauptungen. Ob und in welcher Höhe Schadensersatzforderungen gestellt werden können, ist schwer zu beziffern. Teuer kann es dennoch werden, denn die Anwaltskosten müssen in jedem Fall berappt werden, wenn ich meine gute Kinderstube im Web2.0 vergesse.

Halten Sie sich bei Bewertungen unbedingt an die Wahrheit. Bremsen Sie sich bei subjektiven Unmutsäußerungen und vermeiden Sie jegliche Beleidigungen und Kraftausdrücke. Sollten Sie selbst Betroffener von Falschbewertungen sein, wehren Sie sich unbedingt. Bewertungsportale nehmen bei der Kaufentscheidung der Verbraucher mittlerweile einen hohen Stellenwert ein und lassen sich in den allermeisten Fällen erfolgreich entfernen oder zumindest sachgerecht entschärfen. Mehr dazu finden Sie unter www.aufrecht.de. Foto: Thorsten Schmidtkord

– Haben Sie auch eine Frage? Dann schreiben Sie uns: computer@tagesspiegel.de

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