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Medien: „Der sitzt ja dauernd im Knast“

Eine zulässige Meinung von Jauch über Weller

Der Fernsehmoderator Günther Jauch muss dem früheren Boxweltmeister René Weller kein Schmerzensgeld zahlen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht wies am Montag die Berufung Wellers gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam zurück. Anlass des Rechtsstreits ist eine Äußerung Jauchs in der RTL-Quizsendung „Wer wird Millionär?“ vom 23. Dezember 2005, in der er über Weller sagte: „Der sitzt ja dauernd im Knast.“ Aus Sicht des OLG ist diese Äußerung als „Werturteil vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt“. René Weller selbst habe aus seiner Haftstrafe in der Öffentlichkeit nie einen Hehl gemacht.

René Weller hatte von Jauch 31 300 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie einen Widerruf verlangt. Der ehemalige Boxprofi sah sich in seiner Ehre verletzt, weil er von Jauch als eine Person bezeichnet worden sei, die „dauernd“ im Knast gesessen habe. Richter Wolf Kahl erklärte mit Verweis auf den Duden, das Wort „dauernd“ könne neben „immer wieder“ auch „lang andauernd“ heißen. Damit habe Jauch die Grenze der Schmähkritik nicht überschritten. Weller war 1999 wegen Drogenhandels, Hehlerei und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu sieben Jahren Haft verurteilt worden; 2003 kam er vorzeitig frei. Jauchs Anwalt Christian Schertz begrüßte die Entscheidung: „Sie ist identisch mit unserer von Anfang an vertretenen rechtlichen Einschätzung.“ Wellers Anwalt Manfred Koch nannte das Urteil „enttäuschend“. Weller selbst sagte, er werde „bis zur letzten Instanz kämpfen“. jbh/dpa

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