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Medien: Der US-Anbieter Comcast erlaubte keinen Tauschhandel mit Barbershop-Musik

Herr Scott, was ist der politische Status der Netzneutralität in den USA?2010 hat die „Federal Communications Commission“ eine Vorschrift zur Netzneutralität erlassen.

Herr Scott, was ist der politische Status der Netzneutralität in den USA?

2010 hat die „Federal Communications Commission“ eine Vorschrift zur Netzneutralität erlassen. Im Kern wird dadurch die Diskriminierung durch Netzwerkbetreiber untersagt. Es ist zwar grundsätzlich erlaubt, Datenpakete zu Zwecken des Netzwerk-Managements unterschiedlich zu behandeln. Solche Vorhaben müssen aber von einem technischen Komitee abgesegnet werden, in dem unterschiedliche Interessengruppen vertreten sind. Diese Regel gilt allerdings nicht für das drahtlose Internet. Außerdem ist unklar, ob die Kommission ausreichende Kompetenzen hat, um das zu bestimmen. Mehrere große Netzwerkbetreiber haben geklagt. Es ist gut möglich, dass die Regelung gekippt wird, weil das Gericht feststellt, dass die Kommission ihre Zuständigkeit überschritten hat.

Gibt es im Moment bekannte Fälle von Daten-Diskriminierung?

Im drahtlosen Internet passiert es die ganze Zeit. Bestimmte Anwendungen werden blockiert, zum Beispiel Peer-to-peer-Anwendungen und datenintensive Dienste wie Online-Spiele.

Und im Festnetz?

Ein wichtiger Fall war der eines Softwareentwicklers aus Oregon. Er liebte Barbershop-Quartett-Musik aus dem 19. Jahrhundert. Über die Plattform „Limewire“ wollte er mit anderen alte Aufnahmen austauschen. Als das nicht funktionierte, fand er heraus, dass sein Internetanbieter, Comcast, den Dienst blockierte. Er wandte sich an eine Gruppe von Verbraucherschutzorganisationen, eine davon habe ich damals geleitet, „Free Press“. Wir brachten den Fall vor die „Federal Communications Commission“, die dem Beschwerdeführer recht gab und ein Bußgeld verhängte. Das löste eine größere Debatte aus, die schließlich zu der Regulierung führte, die wir heute haben.

Könnte der Telekom-Fall eine ähnliche politische Wirkung entfalten?

Möglich. Er hat aber nicht diese unmittelbar spürbaren Auswirkungen auf die Kunden, es wird ja keine konkrete Seite blockiert. Ich glaube aber, dass sich die deutsche Regierung bald mit der Frage befassen sollte. Sowohl im Sinne der Verbraucher als auch der Telekom.

Für wie gravierend halten Sie denn die Ankündigung der Telekom?

Ich glaube, die Reaktion ist deshalb heftig, weil hier offenbar ein Unternehmen versucht, einen Präzedenzfall zu schaffen. Wenn die Regulierungsbehörden es erlauben, priorisierte Dienste anzubieten, Volumenbegrenzungen, ein „Eine-Mark-pro-Spiel-Internet“, wäre das ein Signal an den gesamten Markt.

Gibt es das Drossel-Modell in den USA?

Es gibt Tarifmodelle, die eine Deckelung vorsehen. Das wurde zunächst als verbraucherunfreundlich, aber legal eingestuft. Als die Unternehmen aber laut darüber nachdachten, einige Dienste auch jenseits des Limits zu privilegieren, wie die Telekom es vorhat, gab es einen Aufschrei und die Anbieter rückten von ihren Plänen ab.

Ben Scott war

politischer Berater von Hillary Clinton und arbeitet heute für die „New America Foundation“, einen Thinktank in Washington. Das Gespräch führte A. Sauerbrey

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