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Medien: Deutschland privat

Welche Folgen hat das „Caroline-Urteil“ für die Berichterstattung der Medien?

Was sagt das so genannte „CarolineUrteil“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gab am 24. Juni dieses Jahres einer Beschwerde von Prinzessin Caroline von Hannover statt. Darin ging es um heimlich aufgenommene und veröffentlichte Fotos, die sie privat beim Radfahren, Reiten oder am Strand zeigten. Das Urteil: Medien dürften lediglich dann über Privates von Prominenten in Bild und Wort berichten, wenn diese vorher eine Einwilligung gegeben haben. Ohne vorherige Genehmigung dürften nur jene Fotos publiziert werden, die einen Prominenten in seiner Funktion zeigen würden – beispielsweise bei öffentlichen Anlässen oder wenn die Fotos einen „Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem öffentlichen Interesse“ leisten.

Ändert sich die Gesetzeslage?

Nicht die bestehenden Gesetze, wohl aber deren Interpretation ändert sich durch das Urteil. Im Kern geht es um die Abwägung der Interessen des Einzelnen gegen die Interessen der Öffentlichkeit. Bisher überwog das allgemeine Interesse. Das Urteil verschiebt diese Abwägung zugunsten des Einzelnen, also des Prominenten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vertritt die Auffassung, dass die von den deutschen Gerichten herangezogenen Kriterien unzureichend waren, um einen wirksamen Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten. Berichte aus dem Privatleben eines Prominenten, die nicht direkt mit seiner Funktion zu tun haben, nur Neugier befriedigen und weder gesellschaftlich noch politisch relevant sind, wären künftig untersagt.

Wer ist tatsächlich betroffen?

Betroffen sind einerseits alle Personen des öffentlichen Lebens, über die nicht in ihrer Funktion berichtet wird. Sie könnten sich künftig auf dieses Urteil berufen, um gegen Veröffentlichungen vorzugehen, bei denen sie einen Eingriff in ihre Privatsphäre erkennen. Auf der anderen Seite sind von diesem Urteil all jene Verlage und Journalisten betroffen, die über Personen des öffentlichen Lebens berichten. Zwar räumt das Straßburger Urteil ein, dass Politiker auch künftig im Vergleich zu anderen Prominenten einen geringeren Schutz ihres Privatlebens genießen. Generell sehen sich Journalisten durch das Urteil im Umgang mit Prominenten verunsichert. Um sich zur Wehr zu setzen, hatten die Verbände zunächst eine Anzeigenkampagne geplant. Erscheinen wird sie nicht, da einige die sehr personalisierten Motive ablehnten. Unter anderem hieß es in Anspielung auf das Bild, das Prinz Ernst August beim öffentlichen Urinieren zeigt: „Lieber Ernst August, auf der nächsten Expo dürfen Sie so viele Geschäfte verrichten, wie Sie wollen.“ Darunter prangte die Zeile: „Denn wir sollen nicht mehr darüber berichten dürfen.“

Wie reagieren die elekronischen Medien?

Die Fernsehsender, die öffentlich- rechtlichen und die privaten, sind sich einig: Das Urteil aus Straßburg geht sie genauso an wie die Printmedien. Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) hat die Bundesregierung bereits zum Handeln aufgefordert. RTL-Informationsdirektor Hans Mahr sagte, „Print und Fernsehen müssen hier Hand in Hand gehen“. Für ihn ist klar, dass es für die Fernsehsender „verdammt schwierig sein wird zu unterscheiden, welcher Auftritt nun privat ist und welcher öffentlich“. Zugleich war sich Mahr zu hundert Prozent sicher, der Bundeskanzler hielte das Urteil „nicht für schlecht“. Zugleich sei Schröder genug Politiker zu sehen, wo die Grenze zwischen den Interessen der Medien und der Privatsphäre von Prominenz und Politiker zu ziehen sei: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kanzler für eine ,Quasizensur’ durch die Straßburger Hintertür ist.“ Das Staatsinteresse werde für ihn überwiegen, die Bundesregierung werde Rechtsmittel gegen das Straßburger Urteil einlegen, meinte Mahr. Der ARD-Vorsitzende Jobst Plog und der ZDF-Intendant Markus Schächter haben gemeinsam einen Brief an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geschrieben: „Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie die Einlegung des Rechtsmittels einer Anrufung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Bundesregierung unterstützen bzw. veranlassen und damit eine Überprüfung der Entscheidung ermöglichen würden.“ Nach Ansicht von Plog und Schächter verschiebt das Urteil die erforderliche Abwägung mit der Meinungs- und Medienfreiheit zugunsten des Persönlichkeitsrechtsschutzes. „Es steht zu befürchten, dass aus diesem speziellen Fall unverhältnismäßige generelle Restriktionen für die zukünftige Bildberichterstattung abgeleitet werden.“

Das Urteil ist ein europäisches Urteil. Welche Auswirkungen hätte es auf andere europäische Länder?

Die massivsten Veränderungen sähe Jo Groebel, Leiter des Europäischen Medieninstituts, auf Großbritannien zukommen. Eine Trennung zwischen öffentlicher und privater Person existiert dort nicht, selbst Gerüchte werden von der britischen Presse rasch zu Nachrichten erhoben. Für Frankreich sähe die Situation hingegen ähnlich aus wie für Deutschland, obwohl, wie Groebel anmerkt, dort grundlegend eine etatistische Grundhaltung vorherrscht, die eher zu härterem Durchgreifen bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten neigt. Eine Ausnahme in Europa stellt Italien dar: Die starke Medienkonzentration hätte laut Groebel ohnehin bereits dazu geführt, dass eher die Vorlieben von Ministerpräsident Berlusconi darüber entscheiden, worüber berichtet wird und was ausgespart bleibt.

Auf der gesetzgeberischen Ebene wird in Brüssel zwar an einer stärkeren Standardisierung in wirtschaftlichen Fragen wie dem Wettbewerbsrecht, der Medienkonzentration oder in Fragen der direkten und indirekten Subventionierung öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten gearbeitet. Gesetzliche Regelungen für eine Harmonisierung der Persönlichkeitsrechte stehen hingegen nicht auf dem Programm, auch wenn sich Parlament und Kommission nach dem Brüsseler Urteil vermutlich auch mit diesem Thema beschäftigen werden müssen.

Wie wird die Bundesregierung reagieren?

Die Beklagte im Caroline-Prozess ist die Bundesrepublik Deutschland. Daher obliegt es der Bundesregierung, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Dafür bleibt ihr bis zum 24. September Zeit. Zuständig für die Prüfung ist das Justizministerium, das darüber allein entscheiden könnte. Kanzler Gerhard Schröder ließ jedoch ankündigen, dass im Kabinett darüber debattiert werde. Dies könnte am Mittwoch der Fall sein. Einige Verleger und Journalisten unterstellen, gerade Schröder und Außenminister Joschka Fischer seien aufgrund ihrer privaten Klagen gegen diverse Medien interessiert an einer Verengung der Pressefreiheit. usi/tef/sag/jbh

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