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Medien: Die Verleger sind sich einig

Verband unterstützt Clements Entwurf zum Kartellrecht, will aber auch mehr Kooperationen

Manche hatten mit einer Sitzung bis in den späten Abend gerechnet, manche sprachen gar von einer „Kampfabstimmung“, mit der die Sitzung enden werde. Doch dann dauerte das Ganze nicht einmal vier Stunden und endete ganz harmonisch – mit einem einstimmigen Votum: „Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die aktuelle Gesetzgebungsinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung der Pressefusionskontrolle.“ Der Ansatz sei „pressepolitisch interessant und diskussionsfähig“.

In drei Punkten unterscheiden sich die Entwürfe des Ministeriums und des Verbands. Erstens halten die Verleger an ihrer ursprünglichen Empfehlung fest, die Bagatellklausel bis zu einem Umsatz von zehn Millionen Euro anzuwenden und den Schwellenwert für Umsatzerlöse auf „nicht weniger als hundert Millionen Euro festzusetzen“. Bis zu diesen Umsatzwerten wäre eine Fusion kartellrechtlich nicht relevant.

Zweitens schlagen die Verleger eine Ergänzung vor, die ihnen wirtschaftlich mehr Handlungsspielraum eröffnet, ohne gleich kaufen, verkaufen oder fusionieren zu müssen. Für die Verlage sei es wichtig, heißt es in dem BDZV-Beschluss, „dass die Gesetzesnovelle in einem sich verdichtenden Medienmarkt verstärkte Möglichkeiten zu Kooperationen untereinander bietet“. Und drittens lehnt der Verband jegliche laufende Verhaltenskontrolle eines fusionierten Unternehmens durch das Kartellamt oder sonstige außenstehende Dritte strikt ab. Das schließe auch die Schaffung von Redaktionsstatuten, -beiräten und andere gesetzliche Regelungen aus, die die innere Pressefreiheit betreffen.

Anfang nächster Woche wird der Verband auf der Basis dieser einstimmig beschlossenen Position beim Bundeswirtschaftsminister ausführlich Stellung nehmen. Dasselbe gilt noch für eine Reihe weiterer Institutionen und Verbände, die ebenfalls zu einer Stellungnahme aufgefordert sind.

Noch gibt es also unterschiedliche, aber kompromissfähige Meinungen, wie ein gelockertes Kartellrecht aussehen könnte, das Verlage auf eine bessere wirtschaftliche Basis stellt und dennoch die Zeitungsvielfalt erhält. Für die Kleinverleger interessant sein dürfte die Forderung des BDZV nach mehr Kooperationsmöglichkeiten auf verlagswirtschaftlicher Ebene, ohne gleich fusionieren und die Eigentümerstruktur ändern zu müssen.

Die Position des Verlegerverbands wurde am Dienstag von der Verlagsgruppe von Holtzbrinck begrüßt. Im Fall der Gesetzesänderung, die nun sehr wahrscheinlich geworden ist, könnten der Verlag der „Berliner Zeitung“ und des Tagesspiegel auf wirtschaftlicher Ebene zusammenarbeiten.

Den Vorteil, dass zwei Zeitungen aus derselben Region kooperieren oder fusionieren könnten, käme auch der „Frankfurter Rundschau“ zugute. Deren Geschäftsführer Günter Kamissek begrüßte am Dienstag den Beschluss des Verlegerverbands. Der finanziell schwer angeschlagene Verlag der „FR“, der sich zurzeit nicht gerade beeilt, wenn es um das Bezahlen offener Rechnungen geht, hat hohe Kreditverpflichtungen und ist gerade gezwungen, das Verlagsgebäude in der Frankfurter Innenstadt zu verkaufen. Wie Kamissek dem Tagesspiegel bestätigte, gab es zuletzt mehrere Gespräche mit „strategischen und Finanzinvestoren“ über Kooperations- und Beteiligungsmodelle. Bislang war die Suche nach Partnern vergeblich. Kooperationen wären nur für Verlage aus der Region sinnvoll, die dadurch Synergien nutzen könnten. Das würde jedoch erst das novellierte Kartellgesetz erlauben. Tritt es, wie von Clement geplant, bereits zum 1. Mai dieses Jahres in Kraft, käme es der „FR“ zugute. Bereits verhandelt wird in Frankfurt über die Zusammenlegung der drei unterschiedlichen Vertriebssysteme im Stadtgebiet. Auf der Basis eines gelockerten Kartellrechts, das zugleich die Sicherung der Pressevielfalt zum Ziel hat, könnte die „Rundschau“ aber auch mit einem Verlag wie dem der „FAZ“ zusammengehen. Sei es durch Kooperationen, etwa im Anzeigengeschäft, oder durch eine Fusion, bei der beide Titel bestehen und die Redaktionen voneinander unabhängig blieben.

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