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COMPUTER Frage: An Michael Terhaag Anwalt für Onlinerecht

Faule Tricks mit der Rechnung

Ich habe eine E-Mail mit einer Rechnung über eine angeblich von mir veranlasste Online-Bestellung bekommen. Muss ich das bezahlen?

Leider nehmen diese Fälle stark zu. Sie sollten zuerst in der Familie feststellen, dass niemand eine entsprechende Leistung oder Ware bestellt hat. Gerade wenn einem – ohne hinreichend deutliche Kostenhinweise – Waren oder Dienstleistungen untergeschoben werden, entsteht keine Zahlungspflicht. Informieren Sie sich im Internet über den Absender der Rechnung. Vielleicht gibt es schon andere vermeintliche „Kunden“, die sich in Foren über den Anbieter beklagen. So oder so kann der Verbraucher die meisten online eingegangenen Verpflichtungen ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Wurden Sie über dieses Recht nicht hinreichend und deutlich informiert, besteht diese Möglichkeit noch weit länger. Wichtig: Wenn Sie sicher sind, keine Leistungen bezogen zu haben, bleiben Sie bei der Zahlungsverweigerung. Auch bei bösen Briefen von Inkassounternehmen. Erst bei Post vom Gericht muss reagiert werden. Wer unsicher ist, sollte sich an einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale wenden – auch wenn man die Kosten zumeist selbst tragen muss. Mehr zum Thema unter www.aufrecht.de.

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E-Mail: computer@tagesspiegel.de

An Michael Terhaag

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