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COMPUTER Frage: Erst fragen, dann knipsen

An Michael Terhaag Fachanwalt für IT- und Online-Recht

Mit Digitalkameras wird fotografiert, was der Speicherchip hergibt. Möglicherweise mehr als erlaubt ist, wie ich befürchte. Wann brauche ich eine Fotoerlaubnis?

Hier muss man unterscheiden, ob es sich um Sach- oder Personenfotos handelt. Bei Sachfotos gilt die sogenannte Panoramafreiheit. Man kann grundsätzlich insbesondere Gebäude, Straßen und Statuen jederzeit fotografieren, wenn man diese von öffentlichen Wegen aus sehen kann. Auf Privatwegen oder innerhalb von privaten oder gewerblichen Räumen, also zum Beispiel in Museen und Ausstellungen braucht man in der Regel die Erlaubnis des Hausherrn oder Veranstalters.

Bei Aufnahmen von Personen und insbesondere deren Veröffentlichung wird eine Einwilligung von den Abgelichteten selbst benötigt beziehungsweise bei Kindern von deren Eltern. Grundsätzlich hat jeder Mensch das sogenannte Recht am eigenen Bild. Etwas anderes gilt, wenn eine abgebildete Person zwar erkennbar, aber lediglich Beiwerk ist, zum Beispiel nur zufällig innerhalb einer Menschenmenge in der Öffentlichkeit wie etwa bei einer Sportveranstaltung im Zuschauerbereich fotografiert wird.

Das Recht am eigenen Bild gilt bei Personen der Zeitgeschichte zeitweise nur eingeschränkt. Als solche sind insbesondere diejenigen zu verstehen, die durch ihr gesamtes Wirken dauerhaft im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, zum Beispiel Angehörige aus Königshäusern, Politiker aber auch Schauspieler, Sportler und sonstige Showgrößen. Man könnte schlicht Prominente sagen.

Aber auch „Promis“ sind nicht völlig schutzlos den (Amateur-)Paparazzi ausgeliefert. Je mehr und je konkreter eine Person sich selbst und von sich selbst ins öffentliche Interesse gebracht hat, desto eher und intensiver muss sie eine Berichterstattung mit Bildern dulden. Allerdings gilt für alle Menschen der Schutzbereich der Privatsphäre und erst Recht der unantastbaren Intimsphäre. Die Grenzen sind hier fließend Es muss im Einzelfall zwischen der Informationsinteresse der Allgemeinheit und dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen abgewogen werden.

Besonders beliebt ist auch das Veröffentlichen von Disko- oder Partyfotos, insbesondere Porträts oder Kleingruppenbilder. Hier wird häufig ein Einverständnis zur (privaten) Fotografie durch schlüssiges Verhalten wie etwa Lächeln oder in die Kamera schauen gegeben sein. Ein Einverständnis zur Veröffentlichung im Internet ist das aber noch lange nicht! Wer jedoch freudestrahlend einem als solchen erkennbaren Klatschreporter oder stadtbekannten Webblogger in die Linse lächelt, kann sich nachher nicht oder nur schwer gegen eine entsprechende Veröffentlichung wehren. In jedem Fall sollten Sie sich des Einverständnisses oder der nicht erforderlichen Genehmigung immer bewusst sein, bevor Sie Bilder veröffentlichen. Denn sonst drohen Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche, die je nach Umständen empfindlich ausfallen können.

Die Düsseldorfer Rechtsanwälte Michael Terhaag und Volker Herrmann haben mit dem Kölner Fotografen Jörg Pumpa einen praktischen juristischen Ratgeber zu diesem Thema veröffentlicht. Das 224 Seiten starke Buch „Mit eigenen Digitalfotos im Internet Geld verdienen“ gibt selbstständigen Fotografen und allen, die mit Fotos im Internet Geld verdienen möchten, wertvolle Tipps zu Verkaufsstrategien und Motivauswahl. Das Buch ist im Verlag Data Becker erschienen und kostet 17,95 Euro. Mehr Informationen zum Thema: www.aufrecht.de Foto: Promo

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E-Mail: computer@tagesspiegel.de

An Michael Terhaag

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