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COMPUTER Frage: Versicherung per Mail gekündigt

Darf eine Versicherung einen Vertrag mit einer normalen unsignierten Mail kündigen? Lutz Treutler, Geschäftsführer Com.Box, weiß Rat.

Mir wurde von einer Versicherung per E-Mail der Versicherungsschutz gekündigt. Dabei handelte es sich um eine unsignierte Mail. Woher weiß ich, dass die Mail tatsächlich vom angegebenen Absender stammt?

Mit „unsigniert“ sprechen Sie die gesetzlich geregelte elektronische Signatur an. Sie bewirkt, dass die Signatur wie eine handschriftliche Unterschrift untrennbar mit dem Dokument verbunden ist. Sie kann von jedem eingesehen, aber nur vom Unterzeichner selbst geändert werden. Ein Absender registriert sich einmal bei einem Trust Center und erhält ein Zertifikat, das er dann mit jeder E-Mail verknüpfen kann. Man erkennt eine signierte Mail an einem kleinen Siegel links oben auf Briefumschlagssymbol.

Die Verwendung einer elektronischen Signatur ist noch nicht weit verbreitet. Tatsächlich sind auch in diesem Sinne unsignierte E-Mails inzwischen dem Geschäftsbrief gleichgestellt. Haben Sie Zweifel an der Echtheit des Absenders, können Sie versuchen, aus den „Internet-Kopfzeilen“ den Weg der an Sie gerichteten Mail herauszulesen. Die finden diese im E-Mail-Programm unter „Eigenschaften“. Für den Laien geht dann aber vermutlich das Rätselraten erst richtig los, zumal durch Spamversender irritierende Informationen hinzukommen können. Ist Ihnen das alles zu kompliziert, bleibt Ihnen nur, den Absender per E-Mail oder Brief um Bestätigung zu bitten oder ihn anzurufen.

Juristisch gesehen ist die Kündigung mit einer unsignierten Mail nicht unproblematisch. Kündigungen in Textform können zwar in jeder Übermittlungsart erfolgen, also per Brief, Fax oder durch Sendung einer E-Mail, ergänzt der auf Online-Recht spezialisierte Anwalt Michael Terhaag. Bei Mails gibt es aber grundsätzlich das Beweisproblem. Die Kündigung gilt erst als zugegangen, wenn sie im Postfach des Empfängers eintrifft. Beweisen muss das der Kündigende. Das ist nicht immer einfach, wobei das Amtsgericht Frankfurt es in einem Fall sogar hat ausreichen lassen, dass der Kündigende beweisen konnte, dass er die E- Mail tatsächlich verschickt und keine Nachricht erhalten hatte, dass sie unzustellbar gewesen sei. Das Urteil ist aber keineswegs herrschende Meinung. Für Versicherungen gelten in vielen Bereichen zudem die besonderen Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes. Sollten Ihnen durch die Kündigung der Versicherung über die unsignierte E-Mail Nachteile entstanden sein, kann eine juristische Einzelfallberatung angebracht sein. Foto: K. Kleist-Heinrich

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