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Enrique Iglesias mit blutverschmiertem T-Shirt und verbundener Hand bei seinem Konzert am Samstag in Mexiko. Der Sänger hatte nach einer Drohne gegriffen und sich dabei so schwer verletzt, dass er sich einer Hand-OP unterziehen musste.

© dpa

Computerfrage: Was muss ich bei Foto-Drohnen beachten?

Foto- und Videodrohnen sind inzwischen preiswert und leicht zu bedienen. Es gibt jedoch mehr zu beachten als das Recht auf Privatsphäre, wie sich gerade gezeigt hat.

Für kleine Foto-Drohnen muss man nicht mehr tief in die Tasche greifen. Immer häufiger schwirren sie über unseren Köpfen. Doch dürfen die Bilder, die sie aufnehmen, ohne Weiteres veröffentlicht werden?

Für viele Fotografen sind sie nicht mehr wegzudenken: kleine Foto-Drohnen. Sie liefern aus der Luft beeindruckende Bilder und Videos. Mittlerweile sind sie relativ günstig zu kaufen und einfach zu bedienen – bei manchen genügt eine einfache Smartphone-App zur Steuerung. Deshalb ist es wenig verwunderlich, dass auch immer mehr Hobbyfotografen über eine Anschaffung zumindest nachdenken. Doch wer die praktischen Flugobjekte nutzt, muss einige Regeln beachten. Ganz schnell werden fremde Rechte verletzt – und das kann unter Umständen zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen.

Wer beispielsweise andere Menschen gezielt fotografiert, sollte sie vorher um Erlaubnis fragen – im besten Fall sogar schriftlich. Denn jedem steht das Recht auf seine Privatsphäre zu. Wer das nicht respektiert, dem drohen bei Veröffentlichung im Internet oder anderswo juristische Konsequenzen. Die Folge können Ansprüche auf Unterlassen, Schadenersatz und manchmal auch Schmerzensgeld sein. Möglicherweise macht sich der Fotograf sogar strafbar. Jedoch muss nicht bei jeder Aufnahme befürchtet werden, vor Gericht zu landen. Wenn zum Beispiel Personen auf einem öffentlich zugänglichen Gelände rein zufällig auf das Foto geraten oder nur im Hintergrund als „Beiwerk“ abgelichtet werden, muss man nichts befürchten. Auch dürfen in der Regel Gebäude und Fassaden abgelichtet werden. In Deutschland gibt es die sogenannte Panorama-Freiheit – alles was an einer öffentlichen Straße zugänglich ist, darf auch fotografiert werden. Wer jedoch Mauern oder Hecken mit einer Drohne überwindet, um ein abgeschirmtes Grundstück oder den Nachbarn auf der Gartenliege zu fotografieren, handelt nicht mehr im erlaubten Rahmen. Dasselbe gilt auch für Fenster: Nicht ohne Weiteres darf man sich mit einer Drohne einen Einblick in die oberen Etagen eines Hauses verschaffen. Überhaupt sollte man aufpassen, wo man sein Flugobjekt steigen lässt: Möglicherweise ist für bestimmte Gebiete eine Genehmigung erforderlich – etwa über Menschengruppen bei Konzerten oder Demonstrationen. Auch müssen Flugverbotszonen beachtet werden – zum Beispiel an Flughäfen oder technischen Anlagen oder in Berlin im Bannkreis um den Bundestag.

Ein prominenter Fall zeigt aktuell, wie gefährlich der Einsatz auch kleiner Drohnen sein kann. Der Musiker Enrique Iglesias verletzte sich bei einem Konzert in Mexiko an der Hand, musste blutend die Bühne verlassen. Es empfiehlt sich deshalb für jeden (Hobby-)Piloten, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen oder seine bestehende Versicherung auf mögliche Ausschlüsse zu überprüfen. Zur Veröffentlichung von Fotos im Internet liegen zahlreiche Urteile deutscher Gerichte vor. Viele Entscheidungen und Informationen über den richtigen Umgang mit Fotos befinden sich auf www.aufrecht.de.

– Haben Sie auch eine Frage? Dann schreiben Sie uns: E-Mail: computer@tagesspiegel.de

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