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Bei dieser Rostlaube funktioniert zumindest ein Abzockertrick nicht. Auf Autoplattformen bieten Betrüger attraktive Fahrzeuge zum Verkauf an, lassen sich im Voraus bezahlen, doch der angebliche Treuhändler wird niemals liefern. Foto: pa/dpa

© picture-alliance/ dpa

Gefahren im Web: Vorsicht, Internet-Falle!

Abzock-Websites, Copyright-Hürden, rechtliche Vorschriften – worauf im Netz zu achten ist, um nicht unnötig zur Kasse gebeten zu werden.

In den Anfangsjahren des Internets, als man sich noch piepsend per Modem ins Web einwählte, waren sogenannte „Dialer“ eine der größten Gefahrenquellen für Online-Nutzer. Diese kleinen Einwahlprogramme installierten sich oft unbemerkt auf dem Computer und konnten einen teuer zu stehen kommen. Dank eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs von 2004, der Benutzer vor Dialer-Abzockern schützt, sowie der großen Verbreitung von DSL-Anschlüssen, hat sich dieses Problem mittlerweile nahezu erledigt. Dennoch gilt es weiterhin wachsam zu sein und sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen.

ABOS FÜR GRATIS-DIENSTE

Besonders Abzock-Websites können teuer werden. So werben viele Internet-Portale damit, Inhalte zu populären Themen anzubieten, beispielsweise Downloads von Freeware-Programmen, Hausaufgaben, Kochrezepte, Lehrstellen, Tauschbörsen oder Malvorlagen für Kinder. Auch hinter auf den ersten Blick lukrativen Gewinnspielen stecken nicht selten betrügerische Versuche. Besucht man solch eine Seite, ersteht der Eindruck, es handle sich um Gratis-Inhalte, die man nach vorheriger Registrierung mit Name und Adresse herunterladen kann. Doch weit gefehlt: Wer die oft am Ende einer Seite oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckten Angaben übersieht und seine persönlichen Daten eingegeben hat, bekommt nach einigen Wochen eine E-Mail – mit einer deftigen Rechnung und einem Begleitschreiben, das einem mitteilt, man habe ein Abo abgeschlossen, das für ein oder zwei Jahre im Voraus zu bezahlen sei. Wer jetzt nicht blecht, wird mit Anwaltsschreiben, Mahnungen und Briefen von Inkasso-Unternehmen überschüttet. Ist dies der Fall, sollte man vor allem Ruhe bewahren! Zwar ist den Betreibern aus juristischer Hinsicht in der Regel kein Betrug vorzuwerfen, da dem Anwender nach der Anmeldung ja tatsächlich Informationen bereitgestellt werden. Allerdings heißt dies auch keinesfalls, dass ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Nutzer und Anbieter zustande gekommen ist. Solange man keinen gerichtlichen Mahnbescheid des Webportals erhält, sollte man auf Anraten der Bundesverbraucherzentrale nicht auf Rechnungen und Einschüchterungsversuche reagieren. Bislang ist kein Fall bekannt, in dem ein Anbieter den letzten Weg ging und per Mahnbescheid Geld einklagte. Will man auf Nummer sicher gehen, schickt man ein Einschreiben an das entsprechende Unternehmen und fechtet den angeblichen Vertrag an. Ein Musterschreiben bietet etwa die Verbraucherzentrale Berlin unter www.vz-berlin.de an. Hat man die Rechnung bereits bezahlt, kann man sein Geld kaum zurückfordern, da sich die Anbieter darauf berufen würden, dass man mit der Überweisung die Vertragsbedingungen akzeptiert hat.

URHEBERRECHTE BEACHTEN

Eine Verletzung der Urheberrechte kann Internet-User ebenfalls teuer zu stehen kommen. Ob Bilder, Texte, Musik, Videos, Filme oder Podcasts, „das Urheberrecht gilt auch im Internet“, warnt Volker Smid, Präsidiumsmitglied des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Bevor man also beliebig Fotos auf sein Facebook-Profil stellt oder sein auf Youtube veröffentlichtes Privatvideo mit angesagter Charts-Musik untermalt, sollte man sichergehen, nicht gegen Urheberrechte von Dritten zu verstoßen. Durch den Kauf einer CD oder einer digitalen Musikdatei erhält man nicht das Recht, einen Song nach Gutdünken ins Netz zu stellen. Dies ist nur möglich, wenn man die Rechte erwirbt, etwa bei der Gema und der Plattenfirma oder dem Künstler selbst. Ähnlich schaut es bei der Verwendung von Bildern, Grafiken oder Texten aus; auch diese unterliegen dem Urheberrecht. Deshalb sollte man beispielsweise bei Online-Auktionen auf Ebay keine offiziellen Produktbilder verwenden, sondern die Ware selbst fotografieren. Sogar bei privaten Bildern, die viele Nutzer in Internet-Gemeinschaften zeigen, ist Vorsicht angebracht. Bilder aus fremden Community-Profilen dürfen nicht ungefragt kopiert und auf anderen Webseiten veröffentlicht werden. Selbst fotografierte Bilder, auf denen Bekannte oder Freunde zu sehen sind, sollte man nur mit deren Einverständnis im Netz publizieren.

NICHT OHNE IMPRESSUM

Betreibt man eine eigene Homepage, gehört dazu ein Impressum. Dies betrifft vor allem gewerblich genutzte Internet-Sites. Seit Frühjahr 2007 regelt Paragraf 5 des Telemediengesetzes die Impressumspflicht und den Umfang der Informationen: „Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“ Konkret sind dies: Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Nummer der Registereintragung, Angabe des Registergerichts, die Umsatzsteueridentifikationsnummer, eine gültige Mail- Adresse sowie Angaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Bei fehlenden, unvollständigen oder nicht richtig angebrachten Angaben kann ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro drohen. Auch eine Kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber kann die Folge sein. Das Impressum muss dabei von jeder Seite der Homepage aus erreichbar sein. Anders sieht es bei privaten Webseiten aus, die sich auf rein persönliche Informationen beschränken (Tier-, Kinder- oder Familienbilder etc.), diese sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. Allerdings gibt es zwei Punkte zu beachten: Die Rechtsprechung ist bei einer Webseite hinsichtlich unternehmerischem oder geschäftsmäßigem Handeln sehr penibel. Schon ein Werbebanner auf der Privathomepage oder die Verlinkung zu einem Partnerprogramm kann dazu führen, dass die Seite nicht mehr als privat gilt. Zudem ist rechtlich noch nicht geklärt, wie es bei journalistischen oder redaktionellen Inhalten aussieht. Deshalb sollten Betreiber von Internet-Blogs und Foren über ein Impressum verfügen.

GRÜSSE VON POTEMKIN

Das Internet birgt aber noch etliche weitere Fallen. Auf Auto-Plattformen tummeln sich mitunter auch Betrüger, die angeblich Markenwagen weit unter Marktwert anbieten. Die Abzocker setzen dabei auf die Naivität vieler Käufer, die einem Kauf zustimmen, ohne das Auto je in natura gesehen zu haben, Beträge über mehrere tausend Euro im Voraus bezahlen und dann die Ware vom angeblichen Treuhändler nie geliefert bekommen. Oder es gibt dubiose Seiten, die ihren Besuchern Horoskope, die eigene Lebenserwartung oder gar den Intelligenzquotienten voraussagen – natürlich nur nach vorheriger Eingabe persönlicher Daten und in betrügerischer Abzock-Absicht. Hält man sich an einige Sicherheitsmaßnahmen und surft mit wachem Verstand durch die Weiten des Internets, ist man stets auf der sicheren Seite.

Benedikt Plass-Fleßenkämper

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