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Kinderpornografie: Köhler unterzeichnet Gesetz zur Internetsperre

Bundespräsident Köhler hat den Weg freigegeben, Internetseiten mit Kinderpornografie zu sperren. Doch mit der Bundesregierung wird es die Sperren nicht geben.

Bundespräsident Horst Köhler hat das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie unterschrieben. Dieses sieht vor, Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten zu sperren. Das teilte das Bundespräsidialamt in Berlin mit. "Es bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken", die den Präsidenten an einer Ausfertigung des Gesetzes gehindert hätten, hieß es in einer Erklärung. Das Gesetz war noch von der schwarz-roten Vorgängerregierung in Berlin auf den Weg gebracht worden.

Köhler hatte noch vergangenes Jahr seine Unterschrift verweigert und die Bundesregierung zuvor um ergänzende Informationen gebeten. Diese habe er am 4. Februar erhalten. Daraus erging eine klare Absage an die Pläne, Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten im Netz zu sperren. Stattdessen bevorzuge die schwarz-gelbe Koalition ein Gesetz, das das Löschen von entsprechenden Seiten erlaubt. Dies hatten sie schon im Koalitionsvertrag vereinbart.

Die - im Gesetz vorgesehenen - Sperren sollen daher nicht umgesetzt werden. Stattdessen hatte die Regierung dem Bundespräsidenten mitgeteilt, sie wolle sich auf Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, bis ein eigenes Löschgesetz verabschiedet wurde.

Zugangssperren sind umstritten, weil Kritiker darin einen Einstieg in die Internet-Zensur sehen. Die damalige Familienminister Ursula von der Leyen hatte sich 2009 vehement für das Gesetz eingesetzt. Kritiker aus der Internetgemeinde verpassten der CDU-Politikerin daraufhin den Namen "Zensursula". Sie monierten zudem, dass die Sperren leicht zu umgehen seien.

Quelle: ZEIT ONLINE, AFP, dpa

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