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Hält sich der Shop beim Impressum an die Regeln? Wie wird er von den Preissuchmaschinen bewertet. Gerade bei unbekannten Händlern schadet Vorsicht nicht.

© pa/obs

Online-Shopping: Pünktlich wie der Weihnachtsmann

2010 gab es über 100 000 Fälle von Warenbetrug im Internet. Und die Kriminellen sind wieder unterwegs. Wie man sich am besten schützen kann.

Die Freude am weihnachtlichen Schenken ruft Jahr für Jahr Betrüger auf den Plan. Zwei offensichtlich kriminelle „Onlinehändler“ haben fast 1000 Käufer mit dem alten, aber wirkungsvollen Vorkasse-Trick um ihr Geld gebracht. Das Gaunerpaar aus dem Landkreis Pfaffenhofen soll Elektronikartikel wie Mobiltelefone, Laptops und Flachbildschirme über eine Auktionsplattform verkauft, aber nicht geliefert haben, meldete das Polizeipräsidium Oberbayern Nord. Die unvorsichtigen Onlinekäufer bezahlten per Vorkasse, bekamen aber keine Ware geliefert. Beim Kommissariat für Vermögens- und Wirtschaftskriminalität der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt haben sich bislang 940 Geschädigte gemeldet. Die Verdächtigen sind untergetaucht. „In diesem Jahr erwarten wir beim Onlinegeschäft ein Wachstum von 15 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010. Leider gibt es immer noch ein paar ,schwarze Schafe‘, die die Kauffreude der Kunden gerade in der Vorweihnachtszeit erheblich beeinträchtigen können“, bestätigt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels (bhv) die Gefahren. Für 2010 hatte die Polizeiliche Kriminalstatistik 107 456 Fällen von Waren- und Warenkreditbetrug über das Internet registriert. Das seien zwar fast 3000 Fälle weniger als im Vorjahr, trotzdem sollten Internetkäufer auch weiterhin vorsichtig sein, rät Wolf Hammann, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes: „Auch beim Einkaufen im Internet sollten allgemeine Sicherheitsempfehlungen immer beachtet werden, denn ein gesundes Misstrauen schützt.“ Die Polizeiliche Kriminalprävention hat nun mit dem Bundesverband des Versandhandels und dem Onlinemarktplatz Ebay die Kampagne „Online kaufen – mit Verstand!“ gestartet und begleitet sie mit einer Internetseite, auf der zusätzliches Informationsmaterial abgerufen werden kann. Im Zentrum der Kampagne steht eine Reihe von Tipps zum sicheren Weihnachtseinkauf über das Internet. Zum einen handelt es sich um technische Ratschläge. Dazu gehört, für die Sicherheit bei der Datenübertragung zu sorgen, indem der eigene Computer durch Schutzprogramme und regelmäßige Updates vor dem Einsatz von Schadsoftware geschützt wird. Passwörter sollten zudem für jeden Internetshop separat gewählt werden und aus einer Mischung von Buchstaben und Ziffern bestehen. Um der Gefahr des Identitätsdiebstahls vorzubeugen, dürfen Passwörter niemals an Dritte weitergegeben werden. Bei Mails, in denen die Unternehmen solche sensiblen Daten abfragen, handelt es sich höchstwahrscheinlich um Betrugsversuche. Neben diesen allgemeinen Ratschlägen gibt die Kampagne auch Tipps zum Onlinehandel selbst. Der wichtigste lautet: Überprüfen Sie die Seriosität des Anbieters. Gerade bei unbekannten, kleineren Shops, bei denen der Kunde noch nie bestellt hat, sollte er zunächst nachschauen, ob das Impressum vollständig ist und Kontaktdaten wie eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse vorhanden sind. Mit einem Anruf oder einer Mailanfrage kann zudem festgestellt werden, ob das gewünschte Produkt tatsächlich vorrätig ist. Einen Hinweis auf die Qualität des Shops können auch Preissuchmaschinen liefern, die häufig auch Bewertungen der gelisteten Shops enthalten, rät Thorsten Neuhetzki vom Verbraucherportal Teltarif.de. Artikelbeschreibung sowie Versand- und Lieferbedingungen sollten ebenfalls geprüft werden. Der Endpreis muss klar ausgewiesen werden. Als sichere Zahlungsmethoden gelten Kreditkarte, Lastschrift, Rechnung, PayPal oder iClear, aber keinesfalls Vorkasse. Achten Sie auf Ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht bei gewerblichen Anbietern. Gerade das 14-tägige Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen zählt zu den großen Vorteilen des Interneteinkaufs. „Einige Anbieter verlängern das Rückgaberecht um ein paar Wochen nach den Festtagen“, sagt Neuhetzki. Je nach Rückgabefrist muss dann der Bestellzeitpunkt richtig gewählt werden, damit das Geschenk rechtzeitig ankommt, aber nach Weihnachten trotzdem noch zurückgegeben werden kann. Kurt Sagatz

Mehr zum Thema: www.kaufenmitverstand.de

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