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Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung.

© dapd

Update

Samsung im Recht: Apple scheitert vor Gericht mit Verbotsantrag

Samsung darf sein Tablet-PC "10.1 N" vorerst weiter in Deutschland vertreiben. Der Antrag des Konkurrenten Apple, das Samsung-Produkt verbieten zu lassen, war am Donnerstag vor dem Landgericht Düsseldorf gescheitert.

Die Verbraucher in Deutschland können weiterhin zwischen dem iPad von Apple und dem Konkurrenzmodell des südkoreanischen Elektronikriesen Samsung wählen. Das Landgericht Düsseldorf wies am Donnerstag einen Antrag von Apple ab, den Vertrieb des Samsung Tablets 10.1 N in der Bundesrepublik zu untersagen. Das Gerät unterscheide sich hinreichend von Apples iPad, entschied die Kammer. Es bestünden “deutliche Unterschiede“ zwischen den Modellen.

Samsung und Apple ringen im milliardenschweren Markt für Tablet-PCs erbittert um die Vorherrschaft und bekämpfen sich dabei auch mit juristischen Mitteln. Samsung hatte dabei zuletzt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine Schlappe hinnehmen müssen. Vorgängermodelle des Tablets 10.1 N darf Samsung danach nicht in Deutschland vertreiben, da die Flachcomputer den Richtern zufolge das Apple-Äquivalent iPad in “unlauterer Weise“ nachahmen.

Das Landgericht traf allerdings nur eine Entscheidung über den Eilantrag von Apple. Die eigentliche Verhandlung über die Klage des US-Konzerns beginnt erst im September. (Reuters/AFP)

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